Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Birkenfeld (Unterfranken) 2024
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für die Stadt Birkenfeld (Unterfranken) im Landkreis Main-Spessart liegt bei 65 €/m².
- Im Vergleich zum Vorjahr ist der Bodenrichtwert um 23,5% gefallen (2023: 85 €/m²).
- Der Bodenrichtwert weist seit 6 Jahren einen Abwärtstrend auf.
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Birkenfeld (Unterfranken) 2024
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 65 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 20 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 85 €/m², erfährt der durchschnittliche Bodenrichwert im Landkreis Main-Spessart einen Anstieg von -23,5%.
Die Bodenrichtwerte für Birkenfeld (Unterfranken) wurden zum Stichtag am 01.01.2024 ermittelt und am 17.06.2024 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Birkenfeld (Unterfranken) werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Birkenfeld (Unterfranken)
Für die Stadt Birkenfeld (Unterfranken) wurden vom Gutachterausschuss nur aggregierte Bodenrichtwerte für den Landkreis Main-Spessart herausgegeben. Daher werden im Folgenden die Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis Main-Spessart betrachtet.
Die historischen Bodenrichtwerte im Landkreis Main-Spessart zeigen zwischen 2015 und 2023 signifikante Schwankungen. Ausgangspunkt 2015 lagen die Werte bei 44 €/m² und blieben 2016 konstant. 2017 kam es zu einem sprunghaften Anstieg auf 95 €/m², der sich bis 2020 fortsetzte. Diese Steigerung könnte im Zusammenhang mit einer erhöhten Nachfrage oder veränderten Marktbedingungen gestanden haben. Ab 2021 erlebte der Landkreis jedoch einen Rückgang der Bodenrichtwerte, wobei sie auf 85 €/m² sanken und dieser Wert bis 2022 unverändert blieb.
Im letzten Jahr, 2023, setzte sich der abwärtsgerichtete Trend fort, mit einem deutlichen Rückgang der Bodenrichtwerte auf 65 €/m². Diese Entwicklung könnte auf Veränderungen im Immobilienmarkt oder geänderte Rahmenbedingungen hinweisen. Insgesamt ist zu beobachten, dass der Landkreis Main-Spessart nach einer stabilen Phase und einem hohen Anstieg in der Mitte des betrachteten Zeitraums nun eine Abnahme in den Bodenrichtwerten verzeichnet. Dies könnte für zukünftige Investitionen und Entwicklungen in der Region von Bedeutung sein.
Anzahl Transaktionen für unbebaute Grundstücke (Wohnbau) in Birkenfeld (Unterfranken)
Jahr | Transaktionen Landkreis Main-Spessart | Transaktionen Unterfranken |
---|---|---|
2021 | 337 | 2364 |
2022 | 159 | 1397 |
2023 | 172 | 1100 |
Der Landkreis Main-Spessart verzeichnete von 2021 bis 2023 deutliche Schwankungen in den Transaktionszahlen. Im Jahr 2021 wurden 337 Transaktionen durchgeführt, während 2022 ein drastischer Rückgang um 52,8 % auf 159 Transaktionen zu beobachten war. Im Jahr 2023 ergab sich eine leichte Erholung mit einem leichten Anstieg der Transaktionen um 8,18 % auf 172. Im Vergleich dazu erfuhr der Regierungsbezirk Unterfranken einen kontinuierlichen Rückgang der Transaktionen in den gleichen Jahren.
Der Anteil der Transaktionen des Landkreises am Gesamtvolumen des Regierungsbezirks zeigte über den analysierten Zeitraum eine gemischte Bewegung. Der Prozentsatz begann bei 14,26 % im Jahr 2021, sank auf 11,38 % im Jahr 2022 und stieg dann deutlich auf 15,64 % im Jahr 2023 an, was auf eine verbesserte relative Leistung des Landkreises im letzten Jahr hinweist. Diese Entwicklng steht im Einklang mit dem Rückgang der Gesamttransaktionen im Regierungsbezirk und spiegelt eine leichte Konsolidierung der Bedeutung des Landkreises Main-Spessart im Jahr 2023 wider.
Im Zeitraum 2021 bis 2023 wurden daher in Birkenfeld (Unterfranken) ca. 9-13 Immobilientransaktionen im Wohnbaubereich registriert.
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte (Gewerbe) für Birkenfeld (Unterfranken)
Jahr | BRW Gewerbe |
---|---|
2020 | 45 |
2021 | 34 |
2022 | 34 |
2023 | 30 |
Für die Stadt Birkenfeld (Unterfranken) wurden vom Gutachterausschuss nur aggregierte Bodenrichtwerte für Gewerbeflächen für den Landkreis Main-Spessart herausgegeben. Daher werden im Folgenden die Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis Main-Spessart betrachtet.
Die historischen Bodenrichtwerte für Gewerbeflächen im Landkreis Main-Spessart zeigen seit 2020 eine kontinuierliche Abnahme. Im Jahr 2020 lag der Bodenrichtwert bei 45 €/m², wonach er 2021 auf 34 €/m² sank und sich im Folgejahr stabilisierte.
Im letzten Jahr, 2023, setzte sich der rückläufige Trend fort, indem der Bodenrichtwert auf 30 €/m² fiel. Diese Abnahme im Wert deutet auf eine weitere Senkung der Attraktivität oder Nachfrage nach Gewerbeflächen in dieser Region hin.
Anzahl Transaktionen für unbebaute Grundstücke (Gewerbe) in Birkenfeld (Unterfranken)
Jahr | Transaktionen Landkreis Main-Spessart | Transaktionen Unterfranken |
---|---|---|
2021 | 38 | 477 |
2022 | 31 | 309 |
2023 | 15 | 206 |
Die Transaktionszahlen im Landkreis Main-Spessart zeigten von 2021 bis 2023 eine signifikante Abnahme. Im Jahr 2021 wurden 38 Transaktionen durchgeführt, während die Zahl 2022 auf 31 sank, was einem Rückgang von 18,42 % entspricht. Im Jahr 2023 fiel die Anzahl nochmals drastisch auf 15 Transaktionen, was einem Rückgang von 51,61 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Im Vergleich zum Regierungsbezirk Unterfranken fiel die Anzahl der Transaktionen im Landkreis ebenfalls markant, obwohl das Muster etwas anders war. Der Anteil der Transaktionen des Landkreises am Gesamtvolumen des Bezirks zeigte eine gemischte Entwicklung, mit einem Anstieg im Jahr 2022 auf 10,03 %, gefolgt von einem Rückgang auf 7,28 % im Jahr 2023. Dies deutet darauf hin, dass die Transaktionszahlen sowohl im Landkreis als auch im Regierungsbezirk rückläufig sind, jedoch mit unterschiedlichen Dynamiken. Der Fokus auf das Jahr 2023 unterstreicht den stärkeren Rückgang im Landkreis im Vergleich zum vorherigen Jahr.
Im Zeitraum 2021 bis 2023 wurden daher in Birkenfeld (Unterfranken) ca. 0-7 Immobilientransaktionen für den Gewerbebereich registriert.
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die
Bundeslandseite von Bayern.Stadt | Distanz (in km) |
---|---|
Karbach (Unterfranken) | 5.1 |
Urspringen | 5.5 |
Greußenheim | 5.6 |
Leinach | 5.8 |
Remlingen | 5.8 |
Zellingen | 6.1 |
Erlenbach bei Marktheidenfeld | 6.8 |
Uettingen | 8.3 |
Himmelstadt | 8.3 |
Roden | 8.7 |
Erlabrunn | 8.9 |
Hettstadt | 9.6 |
Holzkirchen (Unterfranken) | 9.7 |
Margetshöchheim | 10.1 |
Thüngersheim | 10.2 |
Sind die Grundstückspreise in Birkenfeld (Unterfranken) mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Birkenfeld (Unterfranken) sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Birkenfeld (Unterfranken) gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Erläuterung
Die Bodenrichtwerte 2024 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2023.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Birkenfeld (Unterfranken) kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Birkenfeld (Unterfranken) gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Birkenfeld (Unterfranken)?
1. Online Auskunft unter BORIS Bayern
Das BORIS Bayern Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Bodenrichtwerte von verschiedenen bayerischen Gutachterausschüssen abzufragen. Um diesen Service zu nutzen, besuchen Sie zunächst die BORIS-Bayern Webseite und erstellen Sie ein kostenloses Konto.
Nach der Registrierung können Sie die gewünschten Daten auswählen. Neben Bodenrichtwerten stehen Ihnen möglicherweise auch andere Marktdaten wie Grundstücksmarktberichte oder Mietspiegel zur Verfügung, wobei das Angebot je nach Stadt oder Landkreis variieren kann.
Der Erwerb der Daten erfolgt direkt von den jeweiligen Städten oder Landkreisen und ist gebührenpflichtig. Ein großer Vorteil des Systems ist, dass Sie rund um die Uhr darauf zugreifen können. So haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die benötigten Informationen abzurufen.
2. Bodenrichtwertanfrage beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Birkenfeld (Unterfranken)
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Birkenfeld (Unterfranken):
Adresse:
Gutachterausschuss Landkreis Main-Spessart
Marktplatz 8
97753 Karlstadt
Website:
https://www.main-spessart.de/buergerservice/sachgebiete-fachbereiche/index.html?catID=229&detID=431E-Mail:
gutachterausschuss@lramsp.deTelefon:
09353 793-0Fax:
09353 793-45-7345Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss Landkreis Main-Spessart.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.