Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Steinfeld (Unterfranken) 2024
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für die Stadt Steinfeld (Unterfranken) im Landkreis Main-Spessart liegt bei 65 €/m².
- Im Vergleich zum Vorjahr ist der Bodenrichtwert um 23,5% gefallen (2023: 85 €/m²).
- Der Bodenrichtwert weist seit 6 Jahren einen Abwärtstrend auf.
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
Jetzt Bodenrichtwert 2024 abfragen!
Für welches Grundstück benötigen Sie den Bodenrichtwert?
Aktuelle Bodenrichtwerte für Steinfeld (Unterfranken) 2024
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 65 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 20 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 85 €/m², erfährt der durchschnittliche Bodenrichwert im Landkreis Main-Spessart einen Anstieg von -23,5%.
Die Bodenrichtwerte für Steinfeld (Unterfranken) wurden zum Stichtag am 01.01.2024 ermittelt und am 17.06.2024 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Steinfeld (Unterfranken) werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Steinfeld (Unterfranken)
Für die Stadt Steinfeld (Unterfranken) wurden vom Gutachterausschuss nur aggregierte Bodenrichtwerte für den Landkreis Main-Spessart herausgegeben. Daher werden im Folgenden die Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis Main-Spessart betrachtet.
Die historischen Bodenrichtwerte im Landkreis Main-Spessart zeigen über die Jahre hinweg eine bemerkenswerte Entwicklung. Von 2015 bis 2016 blieben die Werte stabil bei 44 €/m², bevor sie 2017 auf 95 €/m² sprunghaft anstiegen und bis 2020 auf diesem Niveau verharrten. Dieser deutliche Anstieg könnte auf eine Zunahme der Nachfrage oder Veränderungen der Marktbedingungen in dieser Phase hinweisen.
Seit 2021 ist jedoch ein rückläufiger Trend festzustellen. In diesem Jahr fiel der Bodenrichtwert auf 85 €/m² und blieb auch 2022 unverändert. Im Jahr 2023 kam es zu einem weiteren Rückgang auf 65 €/m², was auf eine deutliche Abwertung innerhalb des letzten Jahres hindeutet. Diese kontinuierliche Abnahme legt nahe, dass sich der Markt im Landkreis Main-Spessart in jüngster Zeit einer Phase sinkender Preisbewertungen gegenüber sieht.
Anzahl Transaktionen für unbebaute Grundstücke (Wohnbau) in Steinfeld (Unterfranken)
Jahr | Transaktionen Landkreis Main-Spessart | Transaktionen Unterfranken |
---|---|---|
2021 | 337 | 2364 |
2022 | 159 | 1397 |
2023 | 172 | 1100 |
Die Transaktionsentwicklung im Landkreis Main-Spessart zeigt während des Zeitraums von 2021 bis 2023 eine deutliche Schwankung. Im Jahr 2021 wurden 337 Transaktionen verzeichnet, gefolgt von einem signifikanten Rückgang um 52,8 % im Jahr 2022 auf 159 Transaktionen. Im darauffolgenden Jahr kam es zu einer leichten Erholung mit einer Zunahme um 8,2 % auf 172 Transaktionen. Diese Veränderungen stellen eine gemischte Entwicklung dar, bei der ein signifikanter Rückgang nicht vollständig kompensiert wurde.
Beim Vergleich mit dem Regierungsbezirk Unterfranken wird deutlich, dass der Rückgang der Transaktionen im Landkreis Main-Spessart im Jahr 2022 stärker ausfiel als im Bezirk, der um 40,9 % fiel. In 2023 ging die Zahl der Bezirks-Transaktionen weiter zurück, während sich der Landkreis minimal erholte. Der prozentuale Anteil der Transaktionen des Landkreises am Gesamtvolumen des Bezirks verzeichnete jedoch eine gesteigerte Entwicklung, beginnend bei 14,3 % in 2021 und endend bei 15,6 % in 2023. Im Fokus auf das Jahr 2023 zeigt sich somit eine positive Tendenz im Landkreis Main-Spessart, trotz eines anhaltenden Rückgangs im Regierungsbezirk.
Im Zeitraum 2021 bis 2023 wurden daher in Steinfeld (Unterfranken) ca. 9-12 Immobilientransaktionen im Wohnbaubereich registriert.
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte (Gewerbe) für Steinfeld (Unterfranken)
Jahr | BRW Gewerbe |
---|---|
2020 | 45 |
2021 | 34 |
2022 | 34 |
2023 | 30 |
Für die Stadt Steinfeld (Unterfranken) wurden vom Gutachterausschuss nur aggregierte Bodenrichtwerte für Gewerbeflächen für den Landkreis Main-Spessart herausgegeben. Daher werden im Folgenden die Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis Main-Spessart betrachtet.
In den letzten Jahren ist im Landkreis Main-Spessart ein merklicher Rückgang der Bodenrichtwerte für Gewerbeflächen zu beobachten. Der Wert verringerte sich von 45 €/m² im Jahr 2020 auf 34 €/m² in den Jahren 2021 und 2022, was auf eine Stabilisierung auf diesem Niveau hindeutete.
Im Jahr 2023 fiel der Bodenrichtwert weiter auf 30 €/m², was einen deutlichen Abwärtstrend in der jüngsten Vergangenheit widerspiegelt. Diese Entwicklung zeigt, dass in diesem Zeitraum ein Rückgang des Interesses oder der Nachfrage nach Gewerbeflächen in der Region stattgefunden haben könnte.
Anzahl Transaktionen für unbebaute Grundstücke (Gewerbe) in Steinfeld (Unterfranken)
Jahr | Transaktionen Landkreis Main-Spessart | Transaktionen Unterfranken |
---|---|---|
2021 | 38 | 477 |
2022 | 31 | 309 |
2023 | 15 | 206 |
Die Transaktionszahlen im Landkreis Main-Spessart haben sich von 2021 bis 2023 signifikant reduziert. Im Jahr 2021 wurden 38 Transaktionen verzeichnet, jedoch fiel die Zahl bis 2023 drastisch auf nur noch 15 Transaktionen. Dies entspricht einem Rückgang von mehr als 50% im letzten Jahr. Dieser deutliche Rückgang spiegelt sich im Vergleich mit dem gesamten Regierungsbezirk Unterfranken, der ebenfalls einen Rückgang der Transaktionen verzeichnete, jedoch weniger drastisch von 477 im Jahr 2021 auf 206 im Jahr 2023.
Der prozentuale Anteil der Transaktionen im Landkreis an den Gesamttransaktionen des Regierungsbezirks zeigt eine inkonsistente Entwicklung. Während der Anteil 2022 anstieg und 10,03% erreichte, fiel er 2023 erneut auf 7,28%, was unter dem Ausgangsniveau von 2021 liegt. Dieser Wechsel deutet auf eine gemischte Bewegung hin, wobei die Dynamik des Anteils im Vergleich zu den Gesamtzahlen im Regierungsbezirk keine einheitliche Richtung beibehielt. Im Fokusjahr 2023 zeigt sich ein deutlicher Rückgang sowohl in absoluten Zahlen als auch in der Bedeutung des Landkreises im regionalen Vergleich.
Im Zeitraum 2021 bis 2023 wurden daher in Steinfeld (Unterfranken) ca. 0-7 Immobilientransaktionen für den Gewerbebereich registriert.
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die
Bundeslandseite von Bayern.Stadt | Distanz (in km) |
---|---|
Roden | 4.8 |
Urspringen | 5.5 |
Karlstadt | 7.0 |
Neustadt am Main | 7.2 |
Rothenfels | 8.1 |
Lohr am Main | 8.2 |
Neuendorf (Unterfranken) | 9.6 |
Karbach (Unterfranken) | 9.7 |
Hafenlohr | 9.8 |
Himmelstadt | 9.9 |
Rechtenbach | 10.0 |
Zellingen | 10.9 |
Birkenfeld (Unterfranken) | 11.0 |
Gössenheim | 11.7 |
Gemünden am Main | 12.1 |
Sind die Grundstückspreise in Steinfeld (Unterfranken) mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Steinfeld (Unterfranken) sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Steinfeld (Unterfranken) gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Erläuterung
Die Bodenrichtwerte 2024 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2023.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Steinfeld (Unterfranken) kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Steinfeld (Unterfranken) gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Steinfeld (Unterfranken)?
1. Online Auskunft unter BORIS Bayern
Das BORIS Bayern Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Bodenrichtwerte von verschiedenen bayerischen Gutachterausschüssen abzufragen. Um diesen Service zu nutzen, besuchen Sie zunächst die BORIS-Bayern Webseite und erstellen Sie ein kostenloses Konto.
Nach der Registrierung können Sie die gewünschten Daten auswählen. Neben Bodenrichtwerten stehen Ihnen möglicherweise auch andere Marktdaten wie Grundstücksmarktberichte oder Mietspiegel zur Verfügung, wobei das Angebot je nach Stadt oder Landkreis variieren kann.
Der Erwerb der Daten erfolgt direkt von den jeweiligen Städten oder Landkreisen und ist gebührenpflichtig. Ein großer Vorteil des Systems ist, dass Sie rund um die Uhr darauf zugreifen können. So haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die benötigten Informationen abzurufen.
2. Bodenrichtwertanfrage beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Steinfeld (Unterfranken)
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Steinfeld (Unterfranken):
Adresse:
Gutachterausschuss Landkreis Main-Spessart
Marktplatz 8
97753 Karlstadt
Website:
https://www.main-spessart.de/buergerservice/sachgebiete-fachbereiche/index.html?catID=229&detID=431E-Mail:
gutachterausschuss@lramsp.deTelefon:
09353 793-0Fax:
09353 793-45-7345Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss Landkreis Main-Spessart.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.