Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Partenstein 2024

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2024 für Partenstein? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Partenstein finden Sie im Folgenden.
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30.12.2024
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für die Stadt Partenstein im Landkreis Main-Spessart liegt bei 65 €/m².
  • Im Vergleich zum Vorjahr ist der Bodenrichtwert um 23,5% gefallen (2023: 85 €/m²).
  • Der Bodenrichtwert weist seit 6 Jahren einen Abwärtstrend auf.
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Aktuelle Bodenrichtwerte für Partenstein 2024

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 65 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 20 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 85 €/m², erfährt der durchschnittliche Bodenrichwert im Landkreis Main-Spessart einen Anstieg von -23,5%.

Die Bodenrichtwerte für Partenstein wurden zum Stichtag am 01.01.2024 ermittelt und am 17.06.2024 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Partenstein werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Partenstein

Für die Stadt Partenstein wurden vom Gutachterausschuss nur aggregierte Bodenrichtwerte für den Landkreis Main-Spessart herausgegeben. Daher werden im Folgenden die Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis Main-Spessart betrachtet.

Die Bodenrichtwerte im Landkreis Main-Spessart haben in der Zeit von 2015 bis 2023 eine markante Entwicklung durchgemacht. Zu Beginn des betrachteten Zeitraums lagen die Werte konstant bei 44 €/m², bevor sie im Jahr 2017 auf 95 €/m² anstiegen und dort bis einschließlich 2020 stagnierten.

In den darauffolgenden Jahren verzeichnete der Landkreis zunächst einen leichten Rückgang auf 85 €/m², bevor die Bodenrichtwerte im Jahr 2023 deutlich auf 65 €/m² sanken. Insbesondere das letzte Jahr zeigt einen markanten Rückgang, der die gegenwärtige Entwicklung prägt.

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Anzahl Transaktionen für unbebaute Grundstücke (Wohnbau) in Partenstein

JahrTransaktionen Landkreis Main-SpessartTransaktionen Unterfranken
20213372364
20221591397
20231721100

Im Landkreis Main-Spessart zeigt die Transaktionsentwicklung von 2021 bis 2023 eine bemerkenswerte Bewegung. Im Jahr 2021 wurden 337 Transaktionen abgeschlossen, was 2022 auf 159 Transaktionen stark zurückging, bevor die Zahlen 2023 leicht auf 172 Transaktionen anstiegen. Prozentual entspricht dies einem Rückgang von 52,8 % zwischen 2021 und 2022 und einer Erholung von 8,2 % im Jahr 2023.

Im Vergleich zum Regierungsbezirk Unterfranken ist der Rückgang im Landkreis Main-Spessart zwischen 2021 und 2022 deutlicher ausgefallen als im gesamten Bezirk, wo die Transaktionen um 40,91 % sanken. Während sich die Gesamtanzahl der Transaktionen im Regierungsbezirk von 2022 auf 2023 um 21,3 % weiter verringerte, konnte der Landkreis eine leichte Steigerung verzeichnen. Interessanterweise stieg der prozentuale Anteil des Landkreises an den Bezirks-Transaktionen über die drei Jahre hinweg kontinuierlich an, von 14,26 % im Jahr 2021 auf 15,64 % im Jahr 2023. Im Jahr 2023 zeigt sich eine gewisse Stabilisierung der Transaktionszahlen im Landkreis, trotz der weiterhin rückläufigen Zahlen im gesamten Bezirk, was auf eine relative Verbesserung der Performance innerhalb des Landkreises hindeutet.

Im Zeitraum 2021 bis 2023 wurden daher in Partenstein ca. 12-16 Immobilientransaktionen im Wohnbaubereich registriert.

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte (Gewerbe) für Partenstein

JahrBRW Gewerbe
202045
202134
202234
202330

Für die Stadt Partenstein wurden vom Gutachterausschuss nur aggregierte Bodenrichtwerte für Gewerbeflächen für den Landkreis Main-Spessart herausgegeben. Daher werden im Folgenden die Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis Main-Spessart betrachtet.

Die Entwicklung der Bodenrichtwerte für Gewerbeflächen im Landkreis Main-Spessart zeigt in den letzten Jahren eine deutliche Abnahme. Im Jahr 2020 lag der Bodenrichtwert noch bei 45 €/m² und ist dann im darauffolgenden Jahr 2021 auf 34 €/m² gesunken, wo er 2022 unverändert verharrte.

Im Jahr 2023 setzte sich der Abwärtstrend fort, wobei der Bodenrichtwert weiter auf 30 €/m² fiel. Diese kontinuierliche Abnahme über die letzten Jahre wird besonders durch die Reduktion um 4 €/m² im letzten Jahr unterstrichen, was auf eine signifikante Veränderung der Bewertung von Gewerbeflächen in der Region hinweist.

Anzahl Transaktionen für unbebaute Grundstücke (Gewerbe) in Partenstein

JahrTransaktionen Landkreis Main-SpessartTransaktionen Unterfranken
202138477
202231309
202315206

Die Transaktionszahlen im Landkreis Main-Spessart haben von 2021 bis 2023 eine deutliche Abnahme erlebt. Während im Jahr 2021 noch 38 Transaktionen verzeichnet wurden, sank die Zahl im Jahr 2022 auf 31 und erreichte 2023 einen Tiefpunkt von 15 Transaktionen. Dies entspricht einem Rückgang von über 50 Prozent im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr. Diese Entwicklung ist noch gravierender im Kontrast zur Veränderung im gesamten Regierungsbezirk Unterfranken, der ebenfalls rückläufige Zahlen aufweist, jedoch mit einem weniger dramatischen Rückgang von 33,3 Prozent im letzten Jahr.

Der prozentuale Anteil der Landkreistransaktionen an den Gesamttransaktionen des Bezirks zeigt eine gemischte Bewegung. 2021 machten sie 8,0 Prozent der Bezirksaktivität aus, stiegen 2022 auf 10,0 Prozent, bevor sie im Jahr 2023 auf 7,3 Prozent fielen. Der Verlauf deutet darauf hin, dass die Dynamik im Landkreis nicht nur eigenständigen Trends folgt, sondern auch variabel im Vergleich zum breiteren Trend im Regierungsbezirk ist. Besonders auffällig im Jahr 2023 ist die signifikante Reduzierung der Transaktionszahlen, was auf eine sich verstärkende Zurückhaltung im Landkreis Main-Spessart hinweist.

Im Zeitraum 2021 bis 2023 wurden daher in Partenstein ca. 0-7 Immobilientransaktionen für den Gewerbebereich registriert.

Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die

Bundeslandseite von Bayern.

Sind die Grundstückspreise in Partenstein mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Partenstein sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Partenstein gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

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Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2024 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2023.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Partenstein kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Partenstein gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Partenstein?

1. Online Auskunft unter BORIS Bayern

Das BORIS Bayern Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Bodenrichtwerte von verschiedenen bayerischen Gutachterausschüssen abzufragen. Um diesen Service zu nutzen, besuchen Sie zunächst die BORIS-Bayern Webseite und erstellen Sie ein kostenloses Konto.

Nach der Registrierung können Sie die gewünschten Daten auswählen. Neben Bodenrichtwerten stehen Ihnen möglicherweise auch andere Marktdaten wie Grundstücksmarktberichte oder Mietspiegel zur Verfügung, wobei das Angebot je nach Stadt oder Landkreis variieren kann.

Der Erwerb der Daten erfolgt direkt von den jeweiligen Städten oder Landkreisen und ist gebührenpflichtig. Ein großer Vorteil des Systems ist, dass Sie rund um die Uhr darauf zugreifen können. So haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die benötigten Informationen abzurufen.

2. Bodenrichtwertanfrage beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Partenstein

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Partenstein:

Adresse:

Gutachterausschuss Landkreis Main-Spessart

Marktplatz 8

97753 Karlstadt

Website:

https://www.main-spessart.de/buergerservice/sachgebiete-fachbereiche/index.html?catID=229&detID=431

E-Mail:

gutachterausschuss@lramsp.de

Telefon:

09353 793-0

Fax:

09353 793-45-7345

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss Landkreis Main-Spessart.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Partenstein