Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Ergersheim 2024
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für die Stadt Ergersheim im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim liegt bei 106 €/m².
- Im Vergleich zum Vorjahr ist der Bodenrichtwert um 5,4% gefallen (2023: 112 €/m²).
- Der Bodenrichtwert ist im letzten Jahr zum ersten Mal seit 5 Jahren gefallen.
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Ergersheim 2024
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 106 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 6 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 112 €/m², erfährt der durchschnittliche Bodenrichwert im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim einen Anstieg von -5,4%.
Die Bodenrichtwerte für Ergersheim wurden zum Stichtag am 01.01.2024 ermittelt und am 17.06.2024 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Ergersheim werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Ergersheim
Für die Stadt Ergersheim wurden vom Gutachterausschuss nur aggregierte Bodenrichtwerte für den Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim herausgegeben. Daher werden im Folgenden die Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim betrachtet.
Die Bodenrichtwerte im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim haben in den letzten Jahren zunächst eine kontinuierliche Steigerung erfahren. Von 2015 bis 2022 ist der Bodenrichtwert von 54 €/m² auf 112 €/m² gestiegen. Insbesondere zwischen 2019 und 2022 war eine bemerkenswerte Zunahme zu verzeichnen, wobei der Bodenrichtwert um insgesamt 30 €/m² anstieg und 2021 erstmalig die Marke von 100 €/m² überschritt.
Im letzten Jahr hingegen ist der Bodenrichtwert etwas gesunken, von 112 €/m² im Jahr 2022 auf 106 €/m² im Jahr 2023. Diese leichte Abnahme könnte auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sein, doch bleibt festzuhalten, dass das aktuelle Niveau weiterhin über dem Wert der Jahre vor 2020 liegt.
Anzahl Transaktionen für unbebaute Grundstücke (Wohnbau) in Ergersheim
Jahr | Transaktionen Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim | Transaktionen Mittelfranken |
---|---|---|
2021 | 326 | 2088 |
2022 | 146 | 1173 |
2023 | 123 | 813 |
Im Zeitraum von 2021 bis 2023 zeigt der Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim eine signifikante Abnahme der Transaktionszahlen. Im Jahr 2021 wurden 326 Transaktionen verzeichnet, die bis 2023 auf 123 Transaktionen zurückgingen. Diese Entwicklung deutet auf einen starken Rückgang von 62,3 % über den gesamten Zeitraum hin. Besonders auffällig ist der drastische Rückgang im Jahr 2022, als die Transaktionen im Vergleich zum Vorjahr um 55,2 % sanken.
Vergleicht man diese Zahlen mit dem Regierungsbezirk Mittelfranken, so ist erkennbar, dass auch der Bezirk einen starken Rückgang der Transaktionszahlen zu verzeichnen hat, wenngleich dieser mit einem Minus von 61,1 % etwas weniger stark ausfällt als im Landkreis. Der Anteil der Transaktionen des Landkreises am Gesamtvolumen des Bezirks zeigte jedoch eine gemischte Bewegung: Von 15,61 % in 2021 fiel er im Jahr 2022 auf 12,45 %, stieg jedoch im Jahr 2023 wieder leicht auf 15,13 % an. Dies könnte darauf hindeuten, dass der Rückgang im Bezirk stärker ist als im Landkreis selbst. Im Jahr 2023 gingen die Transaktionszahlen im Landkreis weiter um 15,8 % zurück, jedoch blieb der prozentuale Anteil der Transaktionen am Bezirksvolumen kontinuierlich steigend.
Im Zeitraum 2021 bis 2023 wurden daher in Ergersheim ca. 5-7 Immobilientransaktionen im Wohnbaubereich registriert.
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte (Gewerbe) für Ergersheim
Jahr | BRW Gewerbe |
---|---|
2020 | 37 |
2021 | 35 |
2022 | 36 |
2023 | 45 |
Für die Stadt Ergersheim wurden vom Gutachterausschuss nur aggregierte Bodenrichtwerte für Gewerbeflächen für den Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim herausgegeben. Daher werden im Folgenden die Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim betrachtet.
Die historischen Bodenrichtwerte für Gewerbeflächen im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim zeigen über die letzten Jahre eine bemerkenswerte Entwicklung. Beginnend bei 37 €/m² im Jahr 2020, fiel der Wert im Jahr 2021 auf 35 €/m², was eine kurzfristige Abnahme darstellte. Jedoch stieg er im Jahr 2022 auf 36 €/m², was auf eine leichte Erholung der Bodenpreise hindeutet.
Im Jahr 2023 ist ein deutlicher Anstieg der Bodenrichtwerte zu verzeichnen, wobei der Wert auf 45 €/m² kletterte. Diese Entwicklung im letzten Jahr hebt sich deutlich von den Vorjahren ab und spiegelt möglicherweise eine erhöhte Attraktivität oder Nachfrage nach Gewerbeflächen im Landkreis wider.
Anzahl Transaktionen für unbebaute Grundstücke (Gewerbe) in Ergersheim
Jahr | Transaktionen Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim | Transaktionen Mittelfranken |
---|---|---|
2021 | 75 | 495 |
2022 | 64 | 327 |
2023 | 72 | 313 |
Im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim ist ein Rückgang der Transaktionen im Jahr 2022 um 14,7% auf 64 Transaktionen zu verzeichnen, gefolgt von einer Erholung im Jahr 2023 mit einem Anstieg von 12,5% auf 72 Transaktionen. Die Gesamtentwicklung von 2021 bis 2023 zeigt somit eine nahezu stabile Transaktionszahl über diesen Zeitraum.
Im Vergleich zum Regierungsbezirk Mittelfranken, der im gleichen Zeitraum einen signifikanten Rückgang der Transaktionszahlen um fast 34% im Jahr 2022 und einen weiteren, geringeren Rückgang um 4,3% im Jahr 2023 aufweist, zeigt der Landkreis eine stabilere Entwicklung. Der Anteil der Transaktionen des Landkreises an den Gesamttransaktionen des Bezirks ist gestiegen, von 15,2% im Jahr 2021 auf 23,0% im Jahr 2023, was auf eine relative Stärkung des Landkreises innerhalb des Bezirks hindeutet.
Besonders hervorzuheben ist die Entwicklung im Jahr 2023, in dem der Landkreis nicht nur eine Erholung der Transaktionen zeigte, sondern auch einen erhöhten Anteil an den Gesamttransaktionen des Bezirks verzeichnen konnte. Dies unterstreicht die relative Attraktivität des Landkreises im Vergleich zum restlichen Regierungsbezirk.
Im Zeitraum 2021 bis 2023 wurden daher in Ergersheim ca. 0-7 Immobilientransaktionen für den Gewerbebereich registriert.
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die
Bundeslandseite von Bayern.Stadt | Distanz (in km) |
---|---|
Burgbernheim | 6.0 |
Markt Nordheim | 6.0 |
Gallmersgarten | 6.4 |
Uffenheim | 6.8 |
Weigenheim | 8.1 |
Bad Windsheim | 8.4 |
Illesheim | 9.3 |
Marktbergel | 9.4 |
Gollhofen | 10.8 |
Ippesheim | 11.6 |
Steinsfeld | 12.4 |
Sugenheim | 12.4 |
Simmershofen | 12.8 |
Windelsbach | 13.1 |
Adelshofen (Mittelfranken) | 13.7 |
Sind die Grundstückspreise in Ergersheim mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Ergersheim sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Ergersheim gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Erläuterung
Die Bodenrichtwerte 2024 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2023.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Ergersheim kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Ergersheim gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Ergersheim?
1. Online Auskunft unter BORIS Bayern
Das BORIS Bayern Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Bodenrichtwerte von verschiedenen bayerischen Gutachterausschüssen abzufragen. Um diesen Service zu nutzen, besuchen Sie zunächst die BORIS-Bayern Webseite und erstellen Sie ein kostenloses Konto.
Nach der Registrierung können Sie die gewünschten Daten auswählen. Neben Bodenrichtwerten stehen Ihnen möglicherweise auch andere Marktdaten wie Grundstücksmarktberichte oder Mietspiegel zur Verfügung, wobei das Angebot je nach Stadt oder Landkreis variieren kann.
Der Erwerb der Daten erfolgt direkt von den jeweiligen Städten oder Landkreisen und ist gebührenpflichtig. Ein großer Vorteil des Systems ist, dass Sie rund um die Uhr darauf zugreifen können. So haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die benötigten Informationen abzurufen.
2. Bodenrichtwertanfrage beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Ergersheim
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Ergersheim:
Adresse:
Gutachterausschuss Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Konrad-Adenauer-Straße 1
91413 Neustadt a.d. Aisch
Website:
https://www.kreis-nea.de/behoerdenwegweiser-a-z/behoerde/gutachterausschussE-Mail:
gutachterausschuss@kreis-nea.deTelefon:
09161 92-0Fax:
09161 92-120Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.