Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Stockstadt am Main 2024
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für die Stadt Stockstadt am Main im Landkreis Aschaffenburg liegt bei 415 €/m².
- Im Vergleich zum Vorjahr ist der Bodenrichtwert gleich geblieben (2023: 415 €/m²).
- Der Bodenrichtwert ist im letzten Jahr zum ersten Mal seit 5 Jahren gefallen.
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Stockstadt am Main 2024
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 415 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 415 €/m², bleibt der durchschnittliche Bodenrichtwert im Landkreis Aschaffenburg stabil.
Die Bodenrichtwerte für Stockstadt am Main wurden zum Stichtag am 01.01.2024 ermittelt und am 17.06.2024 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Stockstadt am Main werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Stockstadt am Main
Für die Stadt Stockstadt am Main wurden vom Gutachterausschuss nur aggregierte Bodenrichtwerte für den Landkreis Aschaffenburg herausgegeben. Daher werden im Folgenden die Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis Aschaffenburg betrachtet.
Die Bodenrichtwerte im Landkreis Aschaffenburg haben in den vergangenen Jahren eine bemerkenswerte Entwicklung durchlebt. Zwischen 2015 und 2020 kam es zu starken Schwankungen, wobei der Wert 2019 mit 305 €/m² ein vorläufiges Hoch erreichte.
In den darauffolgenden Jahren setzte sich der Aufwärtstrend fort, mit einem erheblichen Anstieg auf 380 €/m² im Jahr 2021 und einem weiteren Zuwachs auf 415 €/m² im Jahr 2022. Im Jahr 2023 stabilisierten sich die Bodenrichtwerte auf dem Niveau von 415 €/m², was auf eine Konsolidierung des Marktes hindeutet.
Anzahl Transaktionen für unbebaute Grundstücke (Wohnbau) in Stockstadt am Main
Jahr | Transaktionen Landkreis Aschaffenburg | Transaktionen Unterfranken |
---|---|---|
2021 | 260 | 2364 |
2022 | 156 | 1397 |
2023 | 133 | 1100 |
Im Zeitraum von 2021 bis 2023 zeigte der Landkreis Aschaffenburg eine rückläufige Entwicklung bei den Transaktionen, die von 260 im Jahr 2021 auf 133 im Jahr 2023 zurückgingen. Insbesondere fiel die Anzahl der Transaktionen im Jahr 2022 um 104, was einem Rückgang von 40,0 % entspricht. Auch im Jahr 2023 setzte sich dieser Trend fort, allerdings in einem weniger drastischen Ausmaß, mit einem Rückgang von weiteren 14,7 %. Trotz des Rückgangs der absoluten Zahlen konnte der prozentuale Anteil der Transaktionen im Landkreis an den Gesamttransaktionen des Regierungsbezirks Unterfranken von 11,0 % im Jahr 2021 auf 12,09 % im Jahr 2023 leicht gesteigert werden.
Im Vergleich zum Regierungsbezirk Unterfranken fällt auf, dass auch dort die Gesamttransaktionen im selben Zeitraum deutlich reduziert wurden. Die Transaktionen im Bezirk fielen von 2.364 im Jahr 2021 auf 1.100 im Jahr 2023. Dennoch, während beide Einheiten einen erheblichen Rückgang erfuhren, entwickelte sich der prozentuale Anteil des Landkreises Aschaffenburg am Gesamtvolumen des Bezirks positiv. Speziell im Jahr 2023 war der Rückgang im Regierungsbezirk mit 21,3 % deutlicher ausgeprägt als der Rückgang im Landkreis selbst. Dies lässt darauf schließen, dass der Landkreis Aschaffenburg in Relation zum Bezirk eine stabilere Position im letzten Jahr einnahm.
Im Zeitraum 2021 bis 2023 wurden daher in Stockstadt am Main ca. 21-29 Immobilientransaktionen im Wohnbaubereich registriert.
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte (Gewerbe) für Stockstadt am Main
Jahr | BRW Gewerbe |
---|---|
2020 | 105 |
2021 | 125 |
2022 | 125 |
2023 | 125 |
Für die Stadt Stockstadt am Main wurden vom Gutachterausschuss nur aggregierte Bodenrichtwerte für Gewerbeflächen für den Landkreis Aschaffenburg herausgegeben. Daher werden im Folgenden die Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis Aschaffenburg betrachtet.
Die Analyse der historischen Bodenrichtwerte für Gewerbeflächen im Landkreis Aschaffenburg zeigt, dass es in den Jahren 2020 bis 2023 zu einer anfänglichen deutlichen Steigerung gefolgt von einer Stabilisierung der Preise kam. Im Jahr 2020 lag der Bodenrichtwert bei 105 €/m² und stieg 2021 auf 125 €/m², was auf eine merkliche Zunahme von 20 €/m² hinweist.
In den darauffolgenden Jahren 2022 und 2023 blieb der Bodenrichtwert konstant bei 125 €/m². Diese Stabilität in den letzten beiden Jahren deutet darauf hin, dass sich der Markt nach der anfänglichen Erhöhung auf einem gleichbleibenden Wert eingependelt hat, ohne weitere Schwankungen im letzten Jahr aufzuweisen.
Anzahl Transaktionen für unbebaute Grundstücke (Gewerbe) in Stockstadt am Main
Jahr | Transaktionen Landkreis Aschaffenburg | Transaktionen Unterfranken |
---|---|---|
2021 | 22 | 477 |
2022 | 18 | 309 |
2023 | 14 | 206 |
Zwischen 2021 und 2023 fällt auf, dass die Transaktionszahlen im Landkreis Aschaffenburg kontinuierlich gesunken sind. Während sie 2021 noch bei 22 Transaktionen lagen, reduzierte sich die Zahl 2022 auf 18 und erreichte schließlich 2023 nur noch 14 Transaktionen. Dieser Rückgang von insgesamt 8 Transaktionen spiegelt sich auch in den signifikanten prozentualen Veränderungen wider, welche im zweistelligen Bereich liegen.
Im Vergleich zum Regierungsbezirk Unterfranken zeigt der Landkreis Aschaffenburg eine ähnliche, aber etwas stabilere Tendenz. Während die Transaktionen im Bezirk von 477 im Jahr 2021 auf 206 im Jahr 2023 zurückgingen, was einem drastischen Rückgang entspricht, ist der prozentuale Anteil der Landkreis-Transaktionen am Bezirksvolumen dennoch gestiegen. Der Anteil war 2021 bei 4,61%, stieg über die Jahre bis 6,8% im Jahr 2023, trotz der negativen Entwicklung in absoluten Zahlen.
Im Jahr 2023 zeigt sich eine fortlaufende Abnahme der Transaktionen sowohl im Landkreis als auch im Regierungsbezirk, wobei der Landkreis einen höheren Anteil am Gesamtvolumen des Bezirks erlangte. Dennoch bleibt der allgemeine Rückgang der Aktivitäten in beiden Gebieten ein wesentlicher Trend der betrachteten Periode.
Im Zeitraum 2021 bis 2023 wurden daher in Stockstadt am Main ca. 0-7 Immobilientransaktionen für den Gewerbebereich registriert.
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die
Bundeslandseite von Bayern.Stadt | Distanz (in km) |
---|---|
Mainaschaff | 3.3 |
Kleinostheim | 4.7 |
Mainhausen | 4.9 |
Großostheim | 6.7 |
Aschaffenburg | 6.9 |
Babenhausen | 7.5 |
Glattbach | 7.7 |
Schaafheim | 7.9 |
Karlstein am Main | 7.9 |
Johannesberg | 8.3 |
Niedernberg | 9.1 |
Seligenstadt | 9.2 |
Goldbach | 9.6 |
Haibach (Unterfranken) | 11.5 |
Sulzbach am Main | 12.0 |
Sind die Grundstückspreise in Stockstadt am Main mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Stockstadt am Main sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Stockstadt am Main gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Erläuterung
Die Bodenrichtwerte 2024 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2023.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Stockstadt am Main kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Stockstadt am Main gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Stockstadt am Main?
1. Online Auskunft unter BORIS Bayern
Das BORIS Bayern Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Bodenrichtwerte von verschiedenen bayerischen Gutachterausschüssen abzufragen. Um diesen Service zu nutzen, besuchen Sie zunächst die BORIS-Bayern Webseite und erstellen Sie ein kostenloses Konto.
Nach der Registrierung können Sie die gewünschten Daten auswählen. Neben Bodenrichtwerten stehen Ihnen möglicherweise auch andere Marktdaten wie Grundstücksmarktberichte oder Mietspiegel zur Verfügung, wobei das Angebot je nach Stadt oder Landkreis variieren kann.
Der Erwerb der Daten erfolgt direkt von den jeweiligen Städten oder Landkreisen und ist gebührenpflichtig. Ein großer Vorteil des Systems ist, dass Sie rund um die Uhr darauf zugreifen können. So haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die benötigten Informationen abzurufen.
2. Bodenrichtwertanfrage beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Stockstadt am Main
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Stockstadt am Main:
Adresse:
Gutachterausschuss Landkreis Aschaffenburg
Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg
Website:
https://www.landkreis-aschaffenburg.de/Service/index.php?object=tx%7C3984.5.1&ModID=7&FID=3984.34617.1&NavID=3984.7&La=1E-Mail:
gutachterausschuss@lra-ab.bayern.deTelefon:
06021 394-3340Fax:
06021 394-907Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss Landkreis Aschaffenburg.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.