Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Großhabersdorf 2024
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für die Stadt Großhabersdorf im Landkreis Fürth liegt bei 480 €/m².
- Im Vergleich zum Vorjahr ist der Bodenrichtwert um 26,3% gestiegen (2023: 380 €/m²).
- Der Bodenrichtwert steigt seit 1 Jahren kontinuierlich.
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Großhabersdorf 2024
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 480 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 100 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 380 €/m², erfährt der durchschnittliche Bodenrichwert im Landkreis Fürth einen Rückgang von 26,3%.
Die Bodenrichtwerte für Großhabersdorf wurden zum Stichtag am 01.01.2024 ermittelt und am 17.06.2024 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Großhabersdorf werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Großhabersdorf
Für die Stadt Großhabersdorf wurden vom Gutachterausschuss nur aggregierte Bodenrichtwerte für den Landkreis Fürth herausgegeben. Daher werden im Folgenden die Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis Fürth betrachtet.
Die Bodenrichtwerte im Landkreis Fürth haben in den letzten Jahren insgesamt eine kontinuierliche Aufwärtsentwicklung gezeigt, beginnend bei 180 €/m² im Jahr 2015 und ansteigend auf 298 €/m² bis zum Jahr 2020. Insbesondere im Jahr 2021 gab es einen markanten Sprung auf 414 €/m², was auf eine deutliche Verteuerung der Grundstückspreise hindeutet. Diese Entwicklung zeigt eine dynamische Marktbewegung mit einem kurzfristigen Rückgang im darauffolgenden Jahr 2022, wo die Werte auf 380 €/m² sanken.
Im Jahr 2023 erlebte der Landkreis allerdings einen bemerkenswerten Anstieg der Bodenrichtwerte auf 480 €/m², was eine erhebliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr darstellt und das bisherige Höchstniveau markiert. Dieser jüngste Anstieg unterstreicht den weiterhin hohen Druck auf dem Grundstücksmarkt im Landkreis Fürth, was auf eine starke Nachfrage oder andere marktspezifische Faktoren zurückgeführt werden kann, ohne diese jedoch näher zu benennen.
Anzahl Transaktionen für unbebaute Grundstücke (Wohnbau) in Großhabersdorf
Jahr | Transaktionen Landkreis Fürth | Transaktionen Mittelfranken |
---|---|---|
2021 | 99 | 2088 |
2022 | 92 | 1173 |
2023 | 73 | 813 |
Zwischen 2021 und 2023 ist die Anzahl der Transaktionen im Landkreis Fürth stetig zurückgegangen. Im Jahr 2021 wurden 99 Transaktionen verzeichnet, welche bis 2023 auf 73 Transaktionen sanken, was einem Rückgang von 26 Transaktionen entspricht. Besonders stark ist der Rückgang im Jahr 2023 mit -20,65% im Vergleich zum Vorjahr.
Im Vergleich zum Regierungsbezirk Mittelfranken, der ebenfalls einen Rückgang an Transaktionen erlebte, fiel die Reduktion im Landkreis Fürth weniger drastisch aus. Während die Transaktionen im Bezirk von 2.088 im Jahr 2021 auf 813 im Jahr 2023 zurückgingen, stieg der prozentuale Anteil der Landkreistransaktionen am Gesamtvolumen des Bezirks von 4,74% im Jahr 2021 auf 8,98% im Jahr 2023. Damit zeigt sich, dass der Landkreis Fürth relativ stabilere Zahlen aufwies.
Die Entwicklung im Jahr 2023 spezifisch beleuchtet zeigt, dass die Transaktionszahlen im Landkreis Fürth um 19 Transaktionen bzw. -20,65% zurückgegangen sind. Im Regierungsbezirk Mittelfranken sank die Transaktionszahl jedoch sowohl absolut um 360 als auch in prozentual um -30,69%. Diese Zahlen verdeutlichen, dass der Rückgang im Landkreis zwar erheblich, jedoch im Vergleich zum gesamten Bezirk weniger ausfallen war.
Im Zeitraum 2021 bis 2023 wurden daher in Großhabersdorf ca. 8-11 Immobilientransaktionen im Wohnbaubereich registriert.
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte (Gewerbe) für Großhabersdorf
Jahr | BRW Gewerbe |
---|---|
2020 | 102 |
2021 | 114 |
2022 | 95 |
2023 | 100 |
Für die Stadt Großhabersdorf wurden vom Gutachterausschuss nur aggregierte Bodenrichtwerte für Gewerbeflächen für den Landkreis Fürth herausgegeben. Daher werden im Folgenden die Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis Fürth betrachtet.
Die historischen Bodenrichtwerte für Gewerbeflächen im Landkreis Fürth zeigen über die letzten Jahre Schwankungen mit einem Anstieg von 2020 auf 2021 von 102 €/m² auf 114 €/m². Im Jahr 2022 fiel der Bodenrichtwert jedoch auf 95 €/m², was einen deutlichen Rückgang darstellte, bevor er 2023 wieder einen leichten Anstieg auf 100 €/m² verzeichnete.
Im letzten Jahr erholte sich der Bodenrichtwert leicht, nachdem er im Vorjahr gesunken war. Der Wert erreichte 2023 eine moderate Steigerung auf 100 €/m², was auf eine gewisse Stabilisierung nach dem Tiefpunkt in 2022 hinweist.
Anzahl Transaktionen für unbebaute Grundstücke (Gewerbe) in Großhabersdorf
Jahr | Transaktionen Landkreis Fürth | Transaktionen Mittelfranken |
---|---|---|
2021 | 13 | 495 |
2022 | 10 | 327 |
2023 | 9 | 313 |
Von 2021 bis 2023 verzeichnete der Landkreis Fürth einen deutlichen Rückgang der Transaktionszahlen. Während die Transaktionen im Jahr 2021 bei 13 lagen, sanken sie bis 2023 kontinuierlich auf 9. Diese Abnahme spiegelt sich auch in den prozentualen Veränderungen wider: 2022 betrug der Rückgang -23,1 % und 2023 weitere -10,0 % im Vergleich zum Vorjahr.
Im Vergleich zum Regierungsbezirk Mittelfranken verzeichnete der Landkreis einen höheren prozentualen Rückgang der Transaktionen. Während im Regierungsbezirk die Transaktionen ebenfalls von 495 im Jahr 2021 auf 313 im Jahr 2023 abnahmen, ist der prozentuale Rückgang im Bezirk mit -33,9 % im Jahr 2022 und nur -4,3 % im Jahr 2023 abgemildert. Der Anteil der Transaktionen des Landkreises am Gesamtvolumen des Bezirks zeigt eine gemischte Bewegung: 2021 lag dieser Anteil bei 2,63 %, stieg 2022 auf 3,06 % an und sank 2023 leicht auf 2,88 %.
Besonders im Jahr 2023 setzt sich im Landkreis der negative Trend fort, jedoch mit einer geringeren prozentualen Abnahme im Vergleich zum Vorjahr. Dieses stagnierende Muster in Bezug auf die prozentuale Beteiligung deutet auf eine instabile Transaktionsdichte hin, wobei der Bezirk eine leichtere Stabilisierung erfährt.
Im Zeitraum 2021 bis 2023 wurden daher in Großhabersdorf ca. 0-7 Immobilientransaktionen für den Gewerbebereich registriert.
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die
Bundeslandseite von Bayern.Stadt | Distanz (in km) |
---|---|
Ammerndorf | 4.9 |
Cadolzburg | 6.4 |
Heilsbronn | 6.8 |
Roßtal | 7.4 |
Dietenhofen | 7.6 |
Wilhermsdorf | 8.0 |
Langenzenn | 9.0 |
Bruckberg (Mittelfranken) | 9.6 |
Zirndorf | 10.3 |
Seukendorf | 10.8 |
Neuhof an der Zenn | 10.8 |
Petersaurach | 10.9 |
Rohr (Mittelfranken) | 12.4 |
Veitsbronn | 13.0 |
Oberasbach | 13.0 |
Sind die Grundstückspreise in Großhabersdorf mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Großhabersdorf sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Großhabersdorf gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Erläuterung
Die Bodenrichtwerte 2024 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2023.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Großhabersdorf kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Großhabersdorf gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Großhabersdorf?
1. Online Auskunft unter BORIS Bayern
Das BORIS Bayern Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Bodenrichtwerte von verschiedenen bayerischen Gutachterausschüssen abzufragen. Um diesen Service zu nutzen, besuchen Sie zunächst die BORIS-Bayern Webseite und erstellen Sie ein kostenloses Konto.
Nach der Registrierung können Sie die gewünschten Daten auswählen. Neben Bodenrichtwerten stehen Ihnen möglicherweise auch andere Marktdaten wie Grundstücksmarktberichte oder Mietspiegel zur Verfügung, wobei das Angebot je nach Stadt oder Landkreis variieren kann.
Der Erwerb der Daten erfolgt direkt von den jeweiligen Städten oder Landkreisen und ist gebührenpflichtig. Ein großer Vorteil des Systems ist, dass Sie rund um die Uhr darauf zugreifen können. So haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die benötigten Informationen abzurufen.
2. Bodenrichtwertanfrage beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Großhabersdorf
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Großhabersdorf:
Adresse:
Gutachterausschuss Landkreis Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Website:
https://www.landkreis-fuerth.de/zuhause-im-landkreis/umwelt-und-bauen/geschaeftsstelle-des-gutachterausschusses.htmlE-Mail:
gutachterausschuss@lra-fue.bayern.deTelefon:
0911 9773-0Fax:
0911 9773-1002Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss Landkreis Fürth.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.