Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Attenkirchen 2024

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2024 für Attenkirchen? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Attenkirchen finden Sie im Folgenden.
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30.12.2024
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für die Stadt Attenkirchen im Landkreis Freising liegt bei 810 €/m².
  • Im Vergleich zum Vorjahr ist der Bodenrichtwert um 10% gefallen (2023: 900 €/m²).
  • Der Bodenrichtwert ist im letzten Jahr zum ersten Mal seit 8 Jahren (Aufzeichnungsbeginn) gefallen.
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Aktuelle Bodenrichtwerte für Attenkirchen 2024

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 810 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 90 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 900 €/m², erfährt der durchschnittliche Bodenrichwert im Landkreis Freising einen Anstieg von -10%.

Die Bodenrichtwerte für Attenkirchen wurden zum Stichtag am 01.01.2024 ermittelt und am 17.06.2024 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Attenkirchen werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Attenkirchen

Für die Stadt Attenkirchen wurden vom Gutachterausschuss nur aggregierte Bodenrichtwerte für den Landkreis Freising herausgegeben. Daher werden im Folgenden die Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis Freising betrachtet.

Die Bodenrichtwerte im Landkreis Freising haben zwischen 2015 und 2022 eine deutliche Aufwärtsentwicklung verzeichnet. Der Wert stieg von 390 €/m² im Jahr 2015 auf beeindruckende 900 €/m² im Jahr 2022, was auf eine kontinuierliche Nachfrage und eine Steigerung der Immobilienpreise in dieser Region hindeutet.

Im Jahr 2023 verzeichnete der Landkreis jedoch einen Rückgang auf 810 €/m². Trotz dieses leichten Absinkens bleibt der aktuelle Bodenrichtwert deutlich höher als in den Jahren vor 2020, was auf eine stabilisierte, aber weiterhin hohe Preisklasse hinweist.

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Anzahl Transaktionen für unbebaute Grundstücke (Wohnbau) in Attenkirchen

JahrTransaktionen Landkreis FreisingTransaktionen Oberbayern
20212574346
20221843059
20231272410

Zwischen 2021 und 2023 verzeichnete der Landkreis Freising einen deutlichen Rückgang der Immobilientransaktionen. Im Jahr 2021 lag die Anzahl der Transaktionen bei 257, während sie im Jahr 2023 auf 127 fiel. Dies entspricht einem Rückgang von 30,9 % im letzten Jahr. Im Vergleich dazu reduzierte sich die Anzahl der Transaktionen im Regierungsbezirk Oberbayern im gleichen Zeitraum von 4.346 im Jahr 2021 auf 2.410 im Jahr 2023, was ebenfalls einen signifikanten Rückgang, jedoch mit einer geringeren Abnahme von 21,2 % im letzten Jahr, darstellt.

Der prozentuale Anteil der Transaktionen des Landkreises Freising am Gesamtvolumen des Bezirks hatte eine gemischte Bewegung. Während dieser Anteil 2021 bei 5,91 % lag und im Jahr 2022 eine geringfügige Steigerung auf 6,02 % verzeichnete, fiel er 2023 auf 5,27 %. Besonders im Abschlusssjahr 2023 ist bemerkenswert, dass der Rückgang der Transaktionen im Landkreis stärker ausfiel als in Oberbayern insgesamt, was auf eine besondere Entwicklung in der Region Freising hinweist.

Im Zeitraum 2021 bis 2023 wurden daher in Attenkirchen ca. 7-9 Immobilientransaktionen im Wohnbaubereich registriert.

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte (Gewerbe) für Attenkirchen

JahrBRW Gewerbe
2020210
2021210
2022210
2023210

Für die Stadt Attenkirchen wurden vom Gutachterausschuss nur aggregierte Bodenrichtwerte für Gewerbeflächen für den Landkreis Freising herausgegeben. Daher werden im Folgenden die Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis Freising betrachtet.

Die Analyse der Bodenrichtwerte für Gewerbeflächen im Landkreis Freising zeigt in den vergangenen Jahren eine bemerkenswerte Stabilität. Seit 2020 liegt der Bodenrichtwert konstant bei 210 €/m², was auf eine beständige Marktsituation in diesem Bereich hindeutet.

Im letzten Jahr, also von 2022 auf 2023, wurde keine Veränderung des Bodenrichtwertes festgestellt. Diese Kontinuität könnte auf eine robuste gewerbliche Nachfrage oder eine ausgewogene Balance zwischen Angebot und Nachfrage hinweisen.

Anzahl Transaktionen für unbebaute Grundstücke (Gewerbe) in Attenkirchen

JahrTransaktionen Landkreis FreisingTransaktionen Oberbayern
202118642
202225555
202311418

Im Zeitraum von 2021 bis 2023 zeigt der Landkreis Freising eine schwankende Entwicklung in den Transaktionszahlen. Nachdem die Transaktionszahlen von 18 im Jahr 2021 auf 25 im Jahr 2022 angestiegen sind, verzeichnete der Landkreis einen deutlichen Rückgang auf 11 im Jahr 2023. Diese Entwicklung stellt einen signifikanten Rückgang um 56,0 % vom Vorjahr dar und markiert 2023 als die bisher niedrigste Aktivität im betrachteten Zeitraum.

Im Vergleich zum Regierungsbezirk Oberbayern zeigt sich, dass die Transaktionszahlen innerhalb des Bezirks ebenfalls rückläufig waren. Allerdings verlor der Bezirk jährlich kontinuierlich an Volumen, wobei der strengere prozentuale Rückgang des Landkreises im letzten Jahr hinsichtlich der regionalen Entwicklung auffällig ist. Über den gesamten Zeitraum hinweg ist der Anteil der Transaktionen des Landkreises an den Gesamttransaktionen des Regierungsbezirkes Oberbayern von anfänglich 2,8 % auf 2,63 % im Jahr 2023 gesunken, vor allem aufgrund des starken Rückgangs im letzten Jahr. Dies unterstreicht die Bedeutung des Landkreises innerhalb des Regierungsbezirks.

Im Zeitraum 2021 bis 2023 wurden daher in Attenkirchen ca. 0-7 Immobilientransaktionen für den Gewerbebereich registriert.

Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die

Bundeslandseite von Bayern.

Sind die Grundstückspreise in Attenkirchen mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Attenkirchen sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Attenkirchen gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

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Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2024 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2023.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Attenkirchen kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Attenkirchen gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Attenkirchen?

1. Online Auskunft unter BORIS Bayern

Das BORIS Bayern Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Bodenrichtwerte von verschiedenen bayerischen Gutachterausschüssen abzufragen. Um diesen Service zu nutzen, besuchen Sie zunächst die BORIS-Bayern Webseite und erstellen Sie ein kostenloses Konto.

Nach der Registrierung können Sie die gewünschten Daten auswählen. Neben Bodenrichtwerten stehen Ihnen möglicherweise auch andere Marktdaten wie Grundstücksmarktberichte oder Mietspiegel zur Verfügung, wobei das Angebot je nach Stadt oder Landkreis variieren kann.

Der Erwerb der Daten erfolgt direkt von den jeweiligen Städten oder Landkreisen und ist gebührenpflichtig. Ein großer Vorteil des Systems ist, dass Sie rund um die Uhr darauf zugreifen können. So haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die benötigten Informationen abzurufen.

2. Bodenrichtwertanfrage beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Attenkirchen

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Attenkirchen:

Adresse:

Gutachterausschuss Landkreis Freising

Landshuter Str. 31

85356 Freising

Website:

https://www.kreis-freising.de/buergerservice/abteilungen-und-sachgebiete/gutachterausschuss.html

E-Mail:

gutachterausschuss@kreis-fs.de

Telefon:

08161 600-0

Fax:

08161 600-371

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss Landkreis Freising.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Attenkirchen