Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Rattenkirchen 2024
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für die Stadt Rattenkirchen im Landkreis Mühldorf am Inn liegt bei 375 €/m².
- Im Vergleich zum Vorjahr ist der Bodenrichtwert gleich geblieben (2023: 375 €/m²).
- Der Bodenrichtwert ist im letzten Jahr zum ersten Mal seit 8 Jahren (Aufzeichnungsbeginn) gefallen.
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Rattenkirchen 2024
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 375 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 375 €/m², bleibt der durchschnittliche Bodenrichtwert im Landkreis Mühldorf am Inn stabil.
Die Bodenrichtwerte für Rattenkirchen wurden zum Stichtag am 01.01.2024 ermittelt und am 17.06.2024 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Rattenkirchen werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Rattenkirchen
Für die Stadt Rattenkirchen wurden vom Gutachterausschuss nur aggregierte Bodenrichtwerte für den Landkreis Mühldorf am Inn herausgegeben. Daher werden im Folgenden die Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis Mühldorf am Inn betrachtet.
Die historischen Bodenrichtwerte des Landkreises Mühldorf am Inn zeigen seit 2015 eine kontinuierliche Aufwärtsentwicklung. Beginnend bei 70 €/m² im Jahr 2015, stiegen die Werte bis 2017 signifikant auf 149 €/m² an. Ein moderates, jedoch stetiges Wachstum ist bis 2019 zu beobachten, mit einem Bodenrichtwert von 199 €/m². Anschließend stagnieren die Werte 2020, bevor sie 2021 einen markanten Anstieg auf 260 €/m² verzeichnen. Im Jahr 2022 gab es dann einen besonders deutlichen Sprung auf 375 €/m².
Im letzten Jahr blieb der Bodenrichtwert stabil bei 375 €/m², ohne weitere Erhöhung. Dies markiert das Ende einer bemerkenswerten Wachstumsphase, die in den vorangegangenen Jahren das Bild dominierte. Die Stabilität im Wert von 2023 zeigt, dass sich der Markt in dieser Zeit gefestigt hat, nachdem er vorher deutliche Anzeichen einer Überhitzung oder eines beschleunigten Wachstums gezeigt hatte.
Anzahl Transaktionen für unbebaute Grundstücke (Wohnbau) in Rattenkirchen
Jahr | Transaktionen Landkreis Mühldorf am Inn | Transaktionen Oberbayern |
---|---|---|
2021 | 149 | 4346 |
2022 | 135 | 3059 |
2023 | 86 | 2410 |
Die Transaktionszahlen im Landkreis Mühldorf am Inn zeigen von 2021 bis 2023 einen deutlichen Rückgang. 2021 wurden 149 Transaktionen verzeichnet, welche bis 2023 um 63 auf 86 Transaktionen sanken. Diese Abnahme entspricht einem Rückgang von 36,3 % im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr, was auf eine erhebliche Verlangsamung des Transaktionsvolumens hinweist.
Im Vergleich zum Regierungsbezirk Oberbayern war der prozentuale Rückgang im Landkreis im Jahr 2023 mit 36,3 % merklich stärker als der Rückgang des Regierungsbezirks, der bei 21,22 % lag. Trotz dieses signifikanten Rückgangs stieg der Anteil der Transaktionen des Landkreises am Gesamtvolumen des Bezirks von 3,43 % im Jahr 2021 auf 4,41% im Jahr 2022, bevor er 2023 leicht auf 3,57 % fiel. Somit zeigt der Vergleich, dass der Landkreis stärker von den Transaktionsschwankungen betroffen war als der Regierungsbezirk insgesamt.
Im Jahr 2023 konnte der Landkreis Mühldorf am Inn den negativen Trend der Transaktionszahlen nicht stoppen und verzeichnete erneut eine signifikante Abnahme. Der Anteil am Gesamtvolumen des Bezirks hat eine gemischte Bewegung aufgewiesen und zeigt somit keine konsistente Entwicklung.
Im Zeitraum 2021 bis 2023 wurden daher in Rattenkirchen ca. 0-7 Immobilientransaktionen im Wohnbaubereich registriert.
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte (Gewerbe) für Rattenkirchen
Jahr | BRW Gewerbe |
---|---|
2020 | 68 |
2021 | 82 |
2022 | 97 |
2023 | 97 |
Für die Stadt Rattenkirchen wurden vom Gutachterausschuss nur aggregierte Bodenrichtwerte für Gewerbeflächen für den Landkreis Mühldorf am Inn herausgegeben. Daher werden im Folgenden die Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis Mühldorf am Inn betrachtet.
Die Bodenrichtwerte für Gewerbeflächen im Landkreis Mühldorf am Inn zeigten von 2020 bis 2022 eine stetige Steigerung. Im Jahr 2020 lag der Wert bei 68 €/m², stieg 2021 auf 82 €/m² und erreichte 2022 schließlich 97 €/m². Diese kontinuierliche Zunahme über die drei Jahre hinweg deutet auf eine stärkere Nachfrage oder eine positive wirtschaftliche Entwicklung hin.
Im letzten Jahr, 2023, stabilisierten sich die Bodenrichtwerte auf dem Niveau von 97 €/m² und blieben somit unverändert gegenüber dem Vorjahr. Diese Stabilität könnte auf eine Marktsättigung oder eine Balance zwischen Angebot und Nachfrage hinweisen, wobei das erreichte Niveau nun als Referenzwert für die künftige Preisentwicklung gilt.
Anzahl Transaktionen für unbebaute Grundstücke (Gewerbe) in Rattenkirchen
Jahr | Transaktionen Landkreis Mühldorf am Inn | Transaktionen Oberbayern |
---|---|---|
2021 | 16 | 642 |
2022 | 24 | 555 |
2023 | 16 | 418 |
Der Landkreis Mühldorf am Inn verzeichnete im Zeitraum von 2021 bis 2023 keine wesentliche Veränderung der Anzahl der Immobilientransaktionen. Im Jahr 2021 und 2023 blieben die Transaktionszahlen konstant bei 16. Zwischenzeitlich, im Jahr 2022, stiegen die Transaktionen auf 24, um im darauffolgenden Jahr wieder auf das Ausgangsniveau von 2021 zurückzufallen. Im Vergleich dazu zeigte der Regierungsbezirk Oberbayern einen insgesamt rückläufigen Trend, mit einem Rückgang der Transaktionen von 642 im Jahr 2021 auf 418 im Jahr 2023.
Der prozentuale Anteil der Transaktionen des Landkreises am Gesamtvolumen des Regierungsbezirks Oberbayern stieg über die Jahre von 2,5% im Jahr 2021 auf 4,3% im Jahr 2022 und fiel dann leicht auf 3,8% im Jahr 2023. Dies deutet auf eine gemischte Bewegung hin, mit einem letztendlichen Anstieg im Vergleich zum Ausgangsjahr. Im Jahr 2023, obwohl die absoluten Transaktionszahlen im Landkreis im Vergleich zu 2022 gesunken sind, bleibt der rückläufige Trend auf Bezirksebene der signifikanteste Aspekt.
Im Zeitraum 2021 bis 2023 wurden daher in Rattenkirchen ca. 0-7 Immobilientransaktionen für den Gewerbebereich registriert.
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die
Bundeslandseite von Bayern.Stadt | Distanz (in km) |
---|---|
Heldenstein | 3.5 |
Obertaufkirchen | 4.0 |
Aschau am Inn | 5.0 |
Schwindegg | 5.5 |
Ampfing | 6.0 |
Reichertsheim | 7.1 |
Buchbach | 8.0 |
Waldkraiburg | 8.5 |
Gars am Inn | 9.0 |
Zangberg | 9.7 |
Oberbergkirchen | 9.8 |
Kirchdorf (Oberbayern) | 11.4 |
Kraiburg am Inn | 11.5 |
Unterreit | 11.9 |
Mettenheim (Bayern) | 12.3 |
Sind die Grundstückspreise in Rattenkirchen mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Rattenkirchen sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Rattenkirchen gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Erläuterung
Die Bodenrichtwerte 2024 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2023.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Rattenkirchen kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Rattenkirchen gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Rattenkirchen?
1. Online Auskunft unter BORIS Bayern
Das BORIS Bayern Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Bodenrichtwerte von verschiedenen bayerischen Gutachterausschüssen abzufragen. Um diesen Service zu nutzen, besuchen Sie zunächst die BORIS-Bayern Webseite und erstellen Sie ein kostenloses Konto.
Nach der Registrierung können Sie die gewünschten Daten auswählen. Neben Bodenrichtwerten stehen Ihnen möglicherweise auch andere Marktdaten wie Grundstücksmarktberichte oder Mietspiegel zur Verfügung, wobei das Angebot je nach Stadt oder Landkreis variieren kann.
Der Erwerb der Daten erfolgt direkt von den jeweiligen Städten oder Landkreisen und ist gebührenpflichtig. Ein großer Vorteil des Systems ist, dass Sie rund um die Uhr darauf zugreifen können. So haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die benötigten Informationen abzurufen.
2. Bodenrichtwertanfrage beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Rattenkirchen
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Rattenkirchen:
Adresse:
Gutachterausschuss Landkreis Mühldorf am Inn
Töginger Straße 18
84453 Mühldorf am Inn
Website:
https://www.lra-mue.de/bauen-verkehr-sicherheit/bau-und-planungsrecht/gutachterausschussE-Mail:
gutachterausschuss@lra-mue.deTelefon:
08631 699-0Fax:
08631 699-420Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss Landkreis Mühldorf am Inn.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.