Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Altenstadt (Iller) 2024

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2024 für Altenstadt (Iller)? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Altenstadt (Iller) finden Sie im Folgenden.
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30.12.2024
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für die Stadt Altenstadt (Iller) im Landkreis Neu-Ulm liegt bei 290 €/m².
  • Im Vergleich zum Vorjahr ist der Bodenrichtwert gleich geblieben (2023: 290 €/m²).
  • Der Bodenrichtwert ist im letzten Jahr zum ersten Mal seit 3 Jahren (Aufzeichnungsbeginn) gefallen.
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Aktuelle Bodenrichtwerte für Altenstadt (Iller) 2024

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 290 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 290 €/m², bleibt der durchschnittliche Bodenrichtwert im Landkreis Neu-Ulm stabil.

Die Bodenrichtwerte für Altenstadt (Iller) wurden zum Stichtag am 01.01.2024 ermittelt und am 17.06.2024 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Altenstadt (Iller) werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Altenstadt (Iller)

Für die Stadt Altenstadt (Iller) wurden vom Gutachterausschuss nur aggregierte Bodenrichtwerte für den Landkreis Neu-Ulm herausgegeben. Daher werden im Folgenden die Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis Neu-Ulm betrachtet.

Die historischen Bodenrichtwerte des Landkreises Neu-Ulm zeigen seit 2019 eine tendenziell stabile Entwicklung. Im Jahr 2019 lag der Richtwert bei 280 €/m², welcher auch im Jahr 2020 unverändert blieb. Im Jahr 2021 stieg der Bodenrichtwert auf 290 €/m², wobei dieser Wert im Jahr 2022 weiterhin konstant gehalten wurde.

Besonders im letzten Jahr, von 2021 zu 2022, blieb der Bodenrichtwert unverändert bei 290 €/m². Dies deutet auf eine Phase der Stabilität in der Preisentwicklung hin, nachdem zuvor lediglich ein moderater Anstieg innerhalb des Betrachtungszeitraums zu verzeichnen war.

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Anzahl Transaktionen für unbebaute Grundstücke (Wohnbau) in Altenstadt (Iller)

JahrTransaktionen Landkreis Neu-UlmTransaktionen Schwaben
20212592918
20221691889
2023961399

Der Landkreis Neu-Ulm verzeichnete von 2021 bis 2023 einen deutlichen Rückgang der Transaktionen. Während im Jahr 2021 noch 259 Transaktionen registriert wurden, sank die Zahl 2022 um 34,8 % auf 169 und schließlich 2023 um weitere 43,2 % auf 96 Transaktionen. Im Vergleich zeigt sich, dass der Regierungsbezirk Schwaben ebenfalls einen Rückgang bei den Transaktionen verzeichnete, jedoch betrug das prozentuale Minus von 35,3 % im Jahr 2022 und 25,9 % im Jahr 2023 etwas weniger als im Landkreis.

Der Anteil der Transaktionen des Landkreises am gesamten Transaktionsvolumen des Regierungsbezirks ist von 8,88 % in 2021 auf 6,86 % in 2023 gesunken, was auf eine stärkere relative Abnahme der Transaktionen im Landkreis gegenüber dem Bezirksmittelwert hindeutet. 2023 entfielen auf den Landkreis Neu-Ulm nur noch 6,86 % der Transaktionen im Regierungsbezirk, was eine signifikante Verschiebung im Anteil bedeutet.

Im Zeitraum 2021 bis 2023 wurden daher in Altenstadt (Iller) ca. 13-17 Immobilientransaktionen im Wohnbaubereich registriert.

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte (Gewerbe) für Altenstadt (Iller)

JahrBRW Gewerbe
202082
202185
202285
202390

Für die Stadt Altenstadt (Iller) wurden vom Gutachterausschuss nur aggregierte Bodenrichtwerte für Gewerbeflächen für den Landkreis Neu-Ulm herausgegeben. Daher werden im Folgenden die Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis Neu-Ulm betrachtet.

Die historischen Bodenrichtwerte für Gewerbeflächen im Landkreis Neu-Ulm zeigten zwischen 2020 und 2022 eine moderate Steigerung von 82 €/m² auf 85 €/m². Diese Stabilisierung in den Jahren 2021 und 2022 verdeutlicht eine Phase der Konsolidierung nach dem anfänglichen Wachstum.

Im Jahr 2023 verzeichnete der Landkreis Neu-Ulm jedoch einen signifikanten Anstieg auf 90 €/m². Dieser Anstieg spiegelt eine dynamische Entwicklung wider, die auf eine verstärkte Nachfrage hinweisen könnte, wobei der Bodenrichtwert innerhalb eines Jahres um 5 €/m² zunahm.

Anzahl Transaktionen für unbebaute Grundstücke (Gewerbe) in Altenstadt (Iller)

JahrTransaktionen Landkreis Neu-UlmTransaktionen Schwaben
202142660
202227496
202319388

Die Entwicklung der Transaktionen im Landkreis Neu-Ulm von 2021 bis 2023 zeigt einen deutlichen Rückgang. Im Jahr 2021 wurden noch 42 Transaktionen durchgeführt, während die Zahl im Jahr 2022 auf 27 gesunken ist, was einem Rückgang von 35,7 % entspricht. Im Jahr 2023 setzte sich der Abwärtstrend fort, mit nur noch 19 Transaktionen und einem weiteren Rückgang um 29,6 %. Dieser starke Rückgang steht im Vergleich zum Regierungsbezirk Schwaben, der von 660 Transaktionen im Jahr 2021 auf 388 im Jahr 2023 fiel, was einem etwas moderateren Rückgang im prozentualen Vergleich entspricht.

Der Anteil der Transaktionen des Landkreises Neu-Ulm am Gesamtvolumen des Regierungsbezirks Schwaben ist von 6,36 % im Jahr 2021 auf 4,9 % im Jahr 2023 gesunken. Diese Entwicklung spiegelt eine negative, nicht monotone Tendenz wider. Besonders im Blick auf 2023 bleibt festzuhalten, dass der Landkreis Neu-Ulm weiterhin einen Anteil am rückläufigen Gesamttrend des Bezirks hat, wobei die Transaktionen in Neu-Ulm insbesondere im letzten Jahr am stärksten abgenommen haben.

Im Zeitraum 2021 bis 2023 wurden daher in Altenstadt (Iller) ca. 0-7 Immobilientransaktionen für den Gewerbebereich registriert.

Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die

Bundeslandseite von Bayern.

Sind die Grundstückspreise in Altenstadt (Iller) mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Altenstadt (Iller) sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Altenstadt (Iller) gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

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Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2024 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2023.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Altenstadt (Iller) kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Altenstadt (Iller) gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Altenstadt (Iller)?

1. Online Auskunft unter BORIS Bayern

Das BORIS Bayern Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Bodenrichtwerte von verschiedenen bayerischen Gutachterausschüssen abzufragen. Um diesen Service zu nutzen, besuchen Sie zunächst die BORIS-Bayern Webseite und erstellen Sie ein kostenloses Konto.

Nach der Registrierung können Sie die gewünschten Daten auswählen. Neben Bodenrichtwerten stehen Ihnen möglicherweise auch andere Marktdaten wie Grundstücksmarktberichte oder Mietspiegel zur Verfügung, wobei das Angebot je nach Stadt oder Landkreis variieren kann.

Der Erwerb der Daten erfolgt direkt von den jeweiligen Städten oder Landkreisen und ist gebührenpflichtig. Ein großer Vorteil des Systems ist, dass Sie rund um die Uhr darauf zugreifen können. So haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die benötigten Informationen abzurufen.

2. Bodenrichtwertanfrage beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Altenstadt (Iller)

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Altenstadt (Iller):

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss Landkreis Neu-Ulm.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Altenstadt (Iller)