Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Feldkirchen-Westerham 2024
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für die Stadt Feldkirchen-Westerham im Landkreis Rosenheim liegt bei 700 €/m².
- Im Vergleich zum Vorjahr ist der Bodenrichtwert um 12,5% gefallen (2023: 800 €/m²).
- Der Abwärtstrend des Bodenrichtwerts besteht seit 2 Jahren.
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Feldkirchen-Westerham 2024
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 700 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 100 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 800 €/m², erfährt der durchschnittliche Bodenrichwert im Landkreis Rosenheim einen Anstieg von -12,5%.
Die Bodenrichtwerte für Feldkirchen-Westerham wurden zum Stichtag am 01.01.2024 ermittelt und am 17.06.2024 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Feldkirchen-Westerham werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Feldkirchen-Westerham
Für die Stadt Feldkirchen-Westerham wurden vom Gutachterausschuss nur aggregierte Bodenrichtwerte für den Landkreis Rosenheim herausgegeben. Daher werden im Folgenden die Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis Rosenheim betrachtet.
Im Landkreis Rosenheim haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren signifikant verändert. Zwischen 2015 und 2017 blieb der Wert konstant bei 240 €/m², bevor er 2017 auf 400 €/m² anstieg. Ab 2018 war eine weitere deutliche Zunahme zu verzeichnen, mit einem Höchststand 2021 bei 900 €/m². Dieser beträchtliche Anstieg ist bemerkenswert und deutet auf eine verstärkte Nachfrage oder Veränderungen im Immobilienmarkt hin.
Der Fokus auf das letzte Jahr zeigt, dass die Bodenrichtwerte 2022 zunächst bei 800 €/m² lagen, jedoch 2023 auf 700 €/m² sanken. Diese Abnahme von 100 €/m² im Jahresvergleich verdeutlicht eine gewisse Marktkonsolidierung oder Anpassung nach den starken Preisanstiegen der Vorjahre. Die Entwicklung könnte auf eine Stabilisierung des Marktes hindeuten, nachdem die bisherigen Wertsteigerungen eventuell ihre Höchstgrenze erreicht hatten.
Anzahl Transaktionen für unbebaute Grundstücke (Wohnbau) in Feldkirchen-Westerham
Jahr | Transaktionen Landkreis Rosenheim | Transaktionen Oberbayern |
---|---|---|
2021 | 247 | 4346 |
2022 | 147 | 3059 |
2023 | 141 | 2410 |
Im Zeitraum von 2021 bis 2023 zeigt sich für den Landkreis Rosenheim ein deutlicher Rückgang in der Anzahl der Immobilientransaktionen. Zwischen 2021 und 2022 fiel die Anzahl der Transaktionen um 40,5 %, von 247 auf 147. Dieser Rückgang setzte sich 2023 fort, jedoch in geringerem Maße, mit einem weiteren Absinken auf 141 Transaktionen, was einen Rückgang von 4,1 % bedeutete.
Im Vergleich zum gesamten Regierungsbezirk Oberbayern fiel der Rückgang der Transaktionen im Landkreis Rosenheim deutlicher aus, da Oberbayern zwischen 2021 und 2022 ein Minus von 29,6 % verzeichnete. Im Jahr 2023 verringerte sich dieser Rückgang auf 21,2 %. Trotz des allgemeinen Abwärtstrends stieg der Anteil der Landkreis-Transaktionen im Verhältnis zu den Gesamttransaktionen des Regierungsbezirks von 5,68 % im Jahr 2021 auf 5,85 % im Jahr 2023 an, was auf einen relativen Stabilitätsgewinn des Landkreises Rosenheim hinweist.
Die Entwicklung im letzten Jahr zeigt, dass die Immobilientransaktionen im Landkreis Rosenheim zwar weiter zurückgingen, jedoch weniger stark als im vorhergehenden Zeitraum. Diese Stabilisierung könnte darauf hindeuten, dass sich der Markt auf einem neuen, niedrigeren Niveau konsolidiert, während der größere Abwärtstrend in Oberbayern fortgesetzt wird.
Im Zeitraum 2021 bis 2023 wurden daher in Feldkirchen-Westerham ca. 19-25 Immobilientransaktionen im Wohnbaubereich registriert.
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte (Gewerbe) für Feldkirchen-Westerham
Jahr | BRW Gewerbe |
---|---|
2020 | 200 |
2021 | 200 |
2022 | 300 |
2023 | 200 |
Für die Stadt Feldkirchen-Westerham wurden vom Gutachterausschuss nur aggregierte Bodenrichtwerte für Gewerbeflächen für den Landkreis Rosenheim herausgegeben. Daher werden im Folgenden die Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis Rosenheim betrachtet.
In den letzten Jahren haben die Bodenrichtwerte für Gewerbeflächen im Landkreis Rosenheim bemerkenswerte Schwankungen gezeigt. Von 2020 bis 2021 blieben die Werte konstant bei 200 €/m², doch im Jahr 2022 stiegen sie signifikant auf 300 €/m², was auf eine temporäre Entwicklung im Markt hindeuten könnte.
Der jüngste Wert aus dem Jahr 2023 zeigt jedoch eine Rückkehr auf den Wert von 2020 und 2021, nämlich 200 €/m². Dies deutet darauf hin, dass der außergewöhnliche Anstieg im Jahr 2022 eine Ausnahme darstellt und sich der Markt im vergangenen Jahr stabilisiert hat.
Anzahl Transaktionen für unbebaute Grundstücke (Gewerbe) in Feldkirchen-Westerham
Jahr | Transaktionen Landkreis Rosenheim | Transaktionen Oberbayern |
---|---|---|
2021 | 37 | 642 |
2022 | 26 | 555 |
2023 | 31 | 418 |
Im Zeitraum von 2021 bis 2023 zeigt der Landkreis Rosenheim eine schwankende Entwicklung der Transaktionszahlen. Im Jahr 2022 fiel die Anzahl der Transaktionen deutlich um 29,7 % im Vergleich zu 2021. Im Jahr 2023 erholten sich die Transaktionen jedoch wieder und stiegen um 19,2 % im Vergleich zum Vorjahr, was auf eine positive Entwicklung hindeutet.
Im Vergleich zum Regierungsbezirk Oberbayern hat der Landkreis eine unterschiedliche Dynamik gezeigt. Während der Regierungsbezirk von 2021 bis 2023 durchweg Rückgänge verzeichnete, fiel der prozentuale Anteil der Landkreis-Transaktionen an den Gesamttransaktionen des Bezirks im Jahr 2022, stieg 2023 jedoch wieder auf 7,4 % – was auf eine Erholung im Landkreis im Vergleich zum Bezirk hindeutet. Die Veränderungen im Landkreis scheinen dynamischer zu sein im Vergleich zur allgemein abnehmenden Anzahl der Transaktionen im Regierungsbezirk.
Der bedeutendste Trend im Jahr 2023 für den Landkreis Rosenheim war der Anstieg der Transaktionen um 19,2 %, während der Regierungsbezirk weiterhin einen Rückgang von 24,7 % verzeichnete. Dies deutet darauf hin, dass der Landkreis sich besser entwickelte als der gesamte Regierungsbezirk.
Im Zeitraum 2021 bis 2023 wurden daher in Feldkirchen-Westerham ca. 0-7 Immobilientransaktionen für den Gewerbebereich registriert.
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die
Bundeslandseite von Bayern.Stadt | Distanz (in km) |
---|---|
Bruckmühl | 5.8 |
Weyarn | 7.0 |
Baiern | 7.1 |
Valley | 8.0 |
Glonn | 8.3 |
Aying | 8.4 |
Egmating | 10.3 |
Irschenberg | 10.4 |
Tuntenhausen | 11.1 |
Bad Aibling | 11.8 |
Bruck | 13.1 |
Aßling | 13.1 |
Oberpframmern | 13.9 |
Miesbach | 13.9 |
Warngau | 14.0 |
Sind die Grundstückspreise in Feldkirchen-Westerham mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Feldkirchen-Westerham sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Feldkirchen-Westerham gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Erläuterung
Die Bodenrichtwerte 2024 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2023.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Feldkirchen-Westerham kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Feldkirchen-Westerham gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Feldkirchen-Westerham?
1. Online Auskunft unter BORIS Bayern
Das BORIS Bayern Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Bodenrichtwerte von verschiedenen bayerischen Gutachterausschüssen abzufragen. Um diesen Service zu nutzen, besuchen Sie zunächst die BORIS-Bayern Webseite und erstellen Sie ein kostenloses Konto.
Nach der Registrierung können Sie die gewünschten Daten auswählen. Neben Bodenrichtwerten stehen Ihnen möglicherweise auch andere Marktdaten wie Grundstücksmarktberichte oder Mietspiegel zur Verfügung, wobei das Angebot je nach Stadt oder Landkreis variieren kann.
Der Erwerb der Daten erfolgt direkt von den jeweiligen Städten oder Landkreisen und ist gebührenpflichtig. Ein großer Vorteil des Systems ist, dass Sie rund um die Uhr darauf zugreifen können. So haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die benötigten Informationen abzurufen.
2. Bodenrichtwertanfrage beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Feldkirchen-Westerham
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Feldkirchen-Westerham:
Adresse:
Gutachterausschuss Landkreis Rosenheim
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim
Website:
https://www.landkreis-rosenheim.de/bauen/E-Mail:
gutachterausschuss@lra-rosenheim.deTelefon:
08031 392-01Fax:
08031 392-9001Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss Landkreis Rosenheim.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.