Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Urbar (Koblenz) 2024
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Urbar (Koblenz) liegt bei 276 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 4,5% gefallen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 480 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 170 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Für welches Grundstück benötigen Sie den Bodenrichtwert?
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2024 für Urbar (Koblenz) entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 276 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 13 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 289 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von -4,5%.
Die Bodenrichtwerte für Urbar (Koblenz) wurden zum Stichtag am 01.01.2024 ermittelt und am 06.03.2024 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Urbar (Koblenz) werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
Nutzart | ⌀ (in €/m2) | MIN (in €/m2) | MAX (in €/m2) |
---|---|---|---|
Wohn- und Mischbebauung | 276 | 170 | 480 |
Gewerbe | 100 | 100 | 120 |
Landwirtschaft | 2,1 | 0,25 | 3,5 |
Forstwirtschaft | 0,4 | 0,4 | 0,5 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Urbar (Koblenz) (2001-2024)
Der durchschnnittliche Bodenrichtwert in Urbar (Koblenz) weist von 2000 bis 2024 einen langfristigen Aufwärtstrend an. Dieser Trend wurde jedoch im Jahr 2021 unterbrochen.
Seit Beginn der Beobachtung ist der Bodenrichtwert von 111 €/m² auf 302 €/m² in 2021 gestiegen und fiel dann auf 276 €/m² in 2024. Dies entspricht einem Anstieg von etwa 165 €/m² oder 148,6% über den gesamten Zeitraum.
Das stärkste Wachstum innerhalb eines Jahres fand zwischen 2002 und 2003 statt, mit einem Anstieg von 23,7% (von 118 €/m² auf 146 €/m²). Der stärkste Abfall war zwischen 2007 und 2008 zu beobachten, mit einem Rückgang von -5,6% (von 197 €/m² auf 186 €/m²).
Von seinem Höhepunkt im Jahr 2021, wo der Bodenrichtwert bei 302 €/m² lag, fiel er bis 2024 auf 276 €/m². Dies stellt einen erheblichen Rückgang von -8,6% innerhalb der letzten drei Jahre dar. Diese Jahre stellen somit eine Trendwende nach Jahren des kontinuierlichen Anstiegs dar.
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die
Bundeslandseite von Rheinland-Pfalz.Stadt | ⌀ (in €/m2) | Min (in €/m2) | Max (in €/m2) | Distanz (in km) |
---|---|---|---|---|
Vallendar | 283 | 170 | 325 | 2.9 |
Simmern (Westerwald) | 176 | 100 | 250 | 3.1 |
Niederwerth | 256 | 150 | 290 | 3.2 |
Weitersburg | 254 | 180 | 325 | 4.3 |
Lahnstein | 188 | 30 | 500 | 4.9 |
Koblenz | 526 | 50 | 3.500 | 5.3 |
Neuhäusel | 215 | 100 | 250 | 5.5 |
Fachbach | 114 | 90 | 135 | 5.8 |
Sankt Sebastian | 334 | 240 | 380 | 6.1 |
Hillscheid | 117 | 60 | 180 | 6.2 |
Bendorf | 216 | 110 | 290 | 6.8 |
Eitelborn | 164 | 100 | 250 | 6.8 |
Nievern | 97 | 60 | 140 | 7.1 |
Kadenbach | 159 | 115 | 200 | 7.2 |
Höhr-Grenzhausen | 160 | 75 | 230 | 7.2 |
Sind die Grundstückspreise in Urbar (Koblenz) mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Urbar (Koblenz) sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Urbar (Koblenz) gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Erläuterung
Die Bodenrichtwerte 2024 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2023.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Urbar (Koblenz) kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Urbar (Koblenz) gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Urbar (Koblenz)?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Urbar (Koblenz) zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Urbar (Koblenz)
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Urbar (Koblenz):
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück
Hüllstraße 7-9
55469 Simmern
Website:
https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerteE-Mail:
ga.oeh@vermkv.rlp.deTelefon:
02651 9582-0Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.