Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Gelsenkirchen Ückendorf 2024

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19.11.2024
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Gelsenkirchen-Ückendorf liegt bei 225 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 12.8% gefallen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 340 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 105 €/m².

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Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Gelsenkirchen-Ückendorf (2001-2023)

Während des Zeitraums von 2000 bis 2023 hat sich der durchschnittliche Bodenrichtwert in Gelsenkirchen-Ückendorf von 98 €/m² im Jahr 2000 auf 225 €/m² im Jahr 2023 erhöht. Dies entspricht einer Gesamtsteigerung von circa 128%.

Das Jahr mit dem stärksten Wachstum war 2003, in dem der Bodenrichtwert um 24,2% auf 129 €/m² stieg. Das Jahr mit dem geringsten Wachstum bzw. größten Rückgang war 2023, in dem der Bodenrichtwert um 13,0% auf 225 €/m² sank.

In den letzten drei Jahren, von 2021 bis 2023, hat sich der Bodenrichtwert von 267 €/m² auf 225 €/m² verringert. Dies entspricht einem Rückgang von etwa 15,7% und stellt den ersten signifikanten Rückgang seit 2008 dar.

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Bodenrichtwerte nach Postleitzahl

RankPLZ⌀ (in €/m2)MIN (in €/m2)MAX (in €/m2)
145886222105340

Der Stadtteil Ückendorf ist eindeutig durch die Postleitzahlregion 45886 definiert, welche eine markante Varianz in den Bodenrichtwerten aufweist.

Die Spanne dieser Werte reicht von 105 bis zu einem signifikanten Höchstwert von 340 €/m². Diese Differenz spiegelt die Vielfältigkeit der Gegend wider, wobei der durchschnittliche Bodenrichtwert 222 €/m² beträgt.

Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Gelsenkirchen

Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Gelsenkirchen.
Stadtteil⌀ (in €/m2)Min (in €/m2)Max (in €/m2)Distanz (in km)
Neustadt2171803101.4
Bulmke-Hüllen2151403302.1
Altstadt3301802.1002.1
Rotthausen2151603102.5
Schalke2151803703.3
Feldmark215904003.8
Bismarck2001402704.3
Schalke-Nord1821602055.0
Heßler200902255.5
Resser Mark2021202807.0

Sind die Grundstückspreise in Gelsenkirchen-Ückendorf mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Gelsenkirchen-Ückendorf sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Gelsenkirchen-Ückendorf gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

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Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2024 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2023.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Gelsenkirchen-Ückendorf kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Gelsenkirchen-Ückendorf gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswert erhalten Sie hier:

So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Gelsenkirchen-Ückendorf

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Gelsenkirchen zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Gelsenkirchen

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachtausschusses der Stadt Gelsenkirchen:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gelsenkirchen

Rathaus Gelsenkirchen-Buer

45875 Gelsenkirchen

Website:

https://gars.nrw/gelsenkirchen

E-Mail:

gutachterausschuss@gelsenkirchen.de

Telefon:

0209 169 4283

Fax:

0209 169 4816

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Gelsenkirchen Ückendorf