Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Crossen an der Elster 2024
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Crossen an der Elster liegt bei 46 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 4,2% gefallen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 100 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 29 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Für welches Grundstück benötigen Sie den Bodenrichtwert?
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2024 für Crossen an der Elster entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 46 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 2 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 48 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von -4,2%.
Die Bodenrichtwerte für Crossen an der Elster wurden zum Stichtag am 01.01.2024 ermittelt und am 08.03.2024 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Crossen an der Elster werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
Nutzart | ⌀ (in €/m2) | MIN (in €/m2) | MAX (in €/m2) |
---|---|---|---|
Wohn- und Mischbebauung | 46 | 29 | 100 |
Gewerbe | 20 | 10 | 26 |
Landwirtschaft | 0,9 | 0,8 | 2,25 |
Forstwirtschaft | 0,25 | 0,24 | 0,3 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Crossen an der Elster (2001-2024)
Der durchschnnittliche Bodenrichtwert in Crossen an der Elster weist von 2000 bis 2024 einen langfristigen Aufwärtstrend an. Dieser Trend wurde jedoch im Jahr 2021 unterbrochen.
Seit Beginn der Beobachtung ist der Bodenrichtwert von 18 €/m² auf 50 €/m² in 2021 gestiegen und fiel dann auf 46 €/m² in 2024. Dies entspricht einem Anstieg von etwa 28 €/m² oder 155,6% über den gesamten Zeitraum.
Das stärkste Wachstum innerhalb eines Jahres fand zwischen 2002 und 2003 statt, mit einem Anstieg von 26,3% (von 19 €/m² auf 24 €/m²). Der stärkste Abfall war zwischen 2007 und 2008 zu beobachten, mit einem Rückgang von -6,2% (von 32 €/m² auf 30 €/m²).
Von seinem Höhepunkt im Jahr 2021, wo der Bodenrichtwert bei 50 €/m² lag, fiel er bis 2024 auf 46 €/m². Dies stellt einen erheblichen Rückgang von -8% innerhalb der letzten drei Jahre dar. Diese Jahre stellen somit eine Trendwende nach Jahren des kontinuierlichen Anstiegs dar.
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die
Bundeslandseite von Thüringen.Stadtteil | ⌀ (in €/m2) | Min (in €/m2) | Max (in €/m2) | Distanz (in km) |
---|---|---|---|---|
Wetterzeube | 20 | 12 | 70 | 4.8 |
Heideland (Thüringen) | 36 | 25 | 50 | 5.7 |
Bad Köstritz | 40 | 10 | 68 | 5.8 |
Droyßig | 26 | 12 | 55 | 6.5 |
Eisenberg (Thüringen) | 73 | 24 | 170 | 6.8 |
Tautenhain | 87 | 37 | 100 | 7.3 |
Weißenborn (Holzland) | 79 | 18 | 130 | 9.3 |
Osterfeld | 18 | 11 | 40 | 9.9 |
Gutenborn | 18 | 12 | 65 | 10.0 |
Kraftsdorf | 33 | 14 | 215 | 10.3 |
Kretzschau | 21 | 15 | 95 | 10.5 |
Meineweh | 15 | 12 | 35 | 11.0 |
Gera | 64 | 5 | 630 | 11.5 |
Bad Klosterlausnitz | 112 | 50 | 235 | 11.6 |
Schkölen | 29 | 15 | 110 | 12.9 |
Sind die Grundstückspreise in Crossen an der Elster mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Crossen an der Elster sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Crossen an der Elster gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Erläuterung
Die Bodenrichtwerte 2024 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2023.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Crossen an der Elster kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Crossen an der Elster gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Crossen an der Elster?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Crossen an der Elster zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Thüringen können Sie über BORIS TH, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS TH.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Crossen an der Elster
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Crossen an der Elster:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Saale-Holzland-Kreis
Rosa-Luxemburg-Straße 7
07381 Pößneck
Website:
https://tlbg.thueringen.de/wertermittlung/kontaktE-Mail:
gutachter.poessneck@tlvermgeo.thueringen.deTelefon:
03647 4499100Fax:
03647 4499198Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Saale-Holzland-Kreis.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.