Grundbuchamt Hamburg-Altona
Das Grundbuchamt Hamburg-Altona ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um Grundbucheinträge und Grundstücksrechte in Hamburg.
Als offizielle Behörde verwaltet es das Grundbuch, in dem sämtliche Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Rechte an Grundstücken eingetragen sind. Damit gewährleistet das Grundbuchamt eine verlässliche Dokumentation und schafft Klarheit über Eigentumsverhältnisse und Grundstücksrechte in Hamburg.
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Kontakt
Adresse | Max-Brauer-Allee 9122765 Hamburg |
Postanschrift | Postfach 50 01 2222701 Hamburg |
Telefon | +49 40 428280 |
Fax | +49 40 428111728 |
poststelleagaltona@ag.justiz.hamburg.de | |
Webseite | https://justiz.hamburg.de/gerichte/amtsgericht-hamburg |
Öffnungszeiten
Montag | 09:00 - 12:00 |
Dienstag | 09:00 - 12:00 |
Mittwoch | Geschlossen |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 |
Freitag | 09:00 - 12:00 |
Was macht das Grundbuchamt?
Das Grundbuchamt ist eine staatliche Behörde, die für die Führung und Verwaltung des Grundbuchs verantwortlich ist. Das Grundbuch ist ein zentrales Verzeichnis, in dem alle rechtlichen Verhältnisse an Grundstücken festgehalten werden. Dazu gehören insbesondere das Eigentum an Grundstücken sowie alle Belastungen, wie etwa Grundschulden oder Hypotheken.
In Deutschland spielt das Grundbuch eine wichtige Rolle, da es eine klare und rechtssichere Übersicht über die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken bietet. Ohne einen Eintrag im Grundbuch ist ein rechtsgültiger Erwerb oder eine Belastung von Immobilien nicht möglich.
Aufgaben des Grundbuchamts
Das Grundbuchamt ist Teil des Amtsgerichts und unterliegt damit der gerichtlichen Aufsicht. Zu seinen Hauptaufgaben gehören:
- Führung des Grundbuchs: Alle Grundstücke und ihre rechtlichen Verhältnisse werden im Grundbuch verzeichnet.
- Überwachung von Eintragungen und Löschungen: Änderungen, wie der Eigentumswechsel oder die Eintragung von Grundpfandrechten, werden vom Grundbuchamt geprüft und eingetragen.
- Sicherstellung der Richtigkeit des Grundbuchs: Das Amt überprüft, ob alle Eintragungen ordnungsgemäß und rechtlich korrekt erfolgen.
Was steht im Grundbuch?
Das Grundbuch gliedert sich in verschiedene Bereiche, in denen unterschiedliche Informationen zu einem Grundstück festgehalten werden. Jede dieser Abteilungen ist wichtig, um die rechtlichen Verhältnisse an einem Grundstück vollständig nachvollziehen zu können. Das Grundbuch enthält nicht nur Angaben zum Eigentümer, sondern auch zu eventuellen Belastungen und Rechten Dritter.
Bestandsverzeichnis
Im Bestandsverzeichnis werden die grundlegenden Daten des Grundstücks verzeichnet. Hier sind die genaue Grundstücksbeschreibung, die Flurnummer und die Größe des Grundstücks zu finden. Diese Angaben geben Aufschluss darüber, um welches Grundstück es sich handelt und wo es sich genau befindet.
Abteilung I: Eigentümerdaten
In der ersten Abteilung des Grundbuchs werden die Eigentümer des Grundstücks eingetragen. Hier wird festgehalten, wer das Grundstück besitzt und auf welcher rechtlichen Grundlage der Eigentumserwerb erfolgt ist (z.B. durch Kauf, Erbschaft).
Abteilung II: Lasten und Beschränkungen
Die zweite Abteilung enthält Informationen zu Lasten und Beschränkungen des Grundstücks. Hier werden beispielsweise Grunddienstbarkeiten wie Wegerechte oder Leitungsrechte für Dritte eingetragen. Auch andere Beschränkungen, die den Eigentümer in der Nutzung des Grundstücks betreffen, finden sich in dieser Abteilung.
Abteilung III: Grundpfandrechte
In der dritten Abteilung werden Grundpfandrechte wie Hypotheken und Grundschulden eingetragen. Diese Rechte sichern in der Regel Kredite, die für den Kauf oder die Finanzierung des Grundstücks aufgenommen wurden. Sie sind für Käufer und Kreditgeber von besonderer Bedeutung, da sie die finanzielle Belastung des Grundstücks darstellen.
Für Käufer und Eigentümer sind die Eintragungen im Grundbuch von zentraler Bedeutung. Nur durch Einsicht in das Grundbuch kann man sicherstellen, dass keine unerwarteten Belastungen oder Rechte Dritter auf dem Grundstück lasten. Ein korrekter Eintrag im Grundbuch bietet zudem Rechtssicherheit und schützt den Eigentümer vor möglichen Ansprüchen Dritter.
Was kostet die Eintragung ins Grundbuchamt?
Die Gebühren für Eintragungen ins Grundbuch sind gesetzlich festgelegt und hängen im Wesentlichen vom Geschäftswert ab. Der Geschäftswert orientiert sich z.B. am Kaufpreis der Immobilie oder am Betrag der eingetragenen Grundschuld. Zusätzlich können Notargebühren und weitere Kosten anfallen. Auch wenn die Grundbuchgebühren bundesweit einheitlich geregelt sind, können sich die zusätzlichen Kosten in einzelnen Bundesländern geringfügig unterscheiden.
Gebührenstruktur: Abhängigkeit vom Geschäftswert
Die Grundbuchgebühren werden gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) erhoben und steigen mit dem Geschäftswert. Für die Eintragung eines Eigentumswechsels oder einer Grundschuld wird ein Prozentsatz des Kaufpreises oder des Betrags der Grundschuld berechnet.
- Bei einer Eigentumsumschreibung und einem Kaufpreis von 200.000 Euro beträgt die Grundbuchgebühr in der Regel etwa 0,5% des Kaufpreises, also ca. 1.000 Euro.
- Für die Eintragung einer Grundschuld über 100.000 Euro fallen etwa 0,2% an Gebühren an, was in diesem Fall etwa 200 Euro ausmacht.
Beispielrechnungen für typische Fälle
- Eigentumsumschreibung:
- Kaufpreis: 300.000 Euro
- Grundbuchgebühr: ca. 1.500 Euro
- Notargebühr: ca. 1.500 Euro
- Gesamtkosten: ca. 3.000 Euro (ohne weitere Nebenkosten)
- Eintragung einer Grundschuld:
- Grundschuldwert: 150.000 Euro
- Grundbuchgebühr: ca. 300 Euro
- Notargebühr: ca. 300 Euro
- Gesamtkosten: ca. 600 Euro
Zusätzliche Kosten
Neben den Grundbuchgebühren fallen häufig auch Notargebühren an, da der Notar den Antrag auf Eintragung stellt und den Vorgang rechtlich begleitet. Die Notargebühren sind ebenfalls vom Geschäftswert abhängig und werden zusätzlich zu den Grundbuchgebühren berechnet. In den oben genannten Beispielen können die Notargebühren vergleichbar hoch sein wie die Grundbuchkosten.
Andere mögliche Zusatzkosten können entstehen durch:
- Beglaubigungen von Dokumenten
- Beratungskosten des Notars
- Auslagen, die im Rahmen des Eintragungsverfahrens entstehen
Unterschiede zwischen den Bundesländern
Obwohl die Grundbuchgebühren bundesweit einheitlich sind, können in einzelnen Bundesländern zusätzliche Verwaltungsgebühren oder abweichende Kosten für spezielle Dienstleistungen anfallen. Zudem können die Kosten für notarielle Leistungen leicht variieren.
Möglichkeiten zur Gebührenbefreiung oder -ermäßigung
In bestimmten Fällen können Gebührenbefreiungen oder -ermäßigungen beantragt werden. Dazu zählen z.B. Eintragungen bei Erbschaften oder bei der Übertragung von Grundstücken unter nahen Verwandten (z.B. Eltern auf Kinder). Hier können die Gebühren teilweise reduziert oder erlassen werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Es empfiehlt sich, die spezifischen Regelungen im jeweiligen Bundesland und die individuellen Bedingungen der Eintragung genau zu prüfen, um eventuelle Einsparungen zu nutzen.