Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Langenleuba-Niederhain 2024
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Langenleuba-Niederhain liegt bei 16 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 5,9% gefallen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 26 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 13 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Für welches Grundstück benötigen Sie den Bodenrichtwert?
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2024 für Langenleuba-Niederhain entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 16 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 1 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 17 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von -5,9%.
Die Bodenrichtwerte für Langenleuba-Niederhain wurden zum Stichtag am 01.01.2024 ermittelt und am 08.03.2024 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Langenleuba-Niederhain werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
Nutzart | ⌀ (in €/m2) | MIN (in €/m2) | MAX (in €/m2) |
---|---|---|---|
Wohn- und Mischbebauung | 16 | 13 | 26 |
Gewerbe | 11 | 11 | 11 |
Landwirtschaft | 1,95 | 0,6 | 2,7 |
Forstwirtschaft | 0,3 | 0,3 | 0,42 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Langenleuba-Niederhain (2001-2024)
Der durchschnnittliche Bodenrichtwert in Langenleuba-Niederhain weist von 2000 bis 2024 einen langfristigen Aufwärtstrend an. Dieser Trend wurde jedoch im Jahr 2021 unterbrochen.
Seit Beginn der Beobachtung ist der Bodenrichtwert von 6 €/m² auf 17 €/m² in 2020 gestiegen und fiel dann auf 16 €/m² in 2024. Dies entspricht einem Anstieg von etwa 10 €/m² oder 166,7% über den gesamten Zeitraum.
Das stärkste Wachstum innerhalb eines Jahres fand zwischen 2002 und 2003 statt, mit einem Anstieg von 33,3% (von 6 €/m² auf 8 €/m²). Der stärkste Abfall war zwischen 2007 und 2008 zu beobachten, mit einem Rückgang von -9,1% (von 11 €/m² auf 10 €/m²).
Von seinem Höhepunkt im Jahr 2021, wo der Bodenrichtwert bei 17 €/m² lag, fiel er bis 2024 auf 16 €/m². Dies stellt einen erheblichen Rückgang von -5,9% innerhalb der letzten drei Jahre dar. Diese Jahre stellen somit eine Trendwende nach Jahren des kontinuierlichen Anstiegs dar.
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die
Bundeslandseite von Thüringen.Stadtteil | ⌀ (in €/m2) | Min (in €/m2) | Max (in €/m2) | Distanz (in km) |
---|---|---|---|---|
Nobitz | 18 | 3 | 47 | 6.3 |
Windischleuba | 25 | 13 | 59 | 7.7 |
Penig | 30 | 4 | 72 | 8.9 |
Oberwiera | 29 | 13 | 65 | 9.2 |
Altenburg | 44 | 12 | 112 | 9.3 |
Waldenburg (Sachsen) | 38 | 16 | 65 | 10.2 |
Fockendorf | 28 | 14 | 45 | 11.0 |
Geithain | 12 | 12 | 12 | 11.1 |
Schönberg (Sachsen) | 21 | 17 | 26 | 11.8 |
Remse | 35 | 18 | 65 | 12.4 |
Lunzenau | 22 | 4 | 75 | 12.8 |
Treben | 22 | 11 | 32 | 12.9 |
Gößnitz | 24 | 10 | 40 | 12.9 |
Rositz | 22 | 11 | 45 | 14.3 |
Ponitz | 28 | 15 | 85 | 14.4 |
Sind die Grundstückspreise in Langenleuba-Niederhain mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Langenleuba-Niederhain sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Langenleuba-Niederhain gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Erläuterung
Die Bodenrichtwerte 2024 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2023.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Langenleuba-Niederhain kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Langenleuba-Niederhain gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Langenleuba-Niederhain?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Langenleuba-Niederhain zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Thüringen können Sie über BORIS TH, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS TH.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Langenleuba-Niederhain
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Langenleuba-Niederhain:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Altenburger Land
Heinrich-Heine-Straße 41
07937 Zeulenroda-Triebes
Website:
https://tlbg.thueringen.de/wertermittlung/kontaktE-Mail:
gutachter.zeulenroda@tlvermgeo.thueringen.deTelefon:
036628 956160Fax:
036628 956199Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Altenburger Land.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.